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Samstag, 20. April 2024
870 Millionen Euro an das Land Baden-Württemberg

Dieselskandal: Daimler muss Bußgeld zahlen

Nach Volkswagen, Audi und Porsche ist nun erstmals auch ein nicht zum VW-Konzern gehörender Autobauer zu einem Bußgeld im Dieselskandal verurteilt worden. Daimler zahlt einen hohen dreistelligen Millionenbetrag.
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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat heute einen Bußgeldbescheid gegen die Daimler AG verhängt. Der Konzern muss demnach 870 Millionen Euro bezahlen, die an das Land Baden-Württemberg gehen.

Grund für das Bußgeld ist, wie Daimler sich ausdrückt, eine "fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung bei der Fahrzeugzertifizierung im Zusammenhang mit Abweichungen von regulatorischen Vorgaben bei bestimmten Mercedes-Benz-Fahrzeugen". Gemeint ist der Verkauf von Diesel-Pkw, die nicht den gesetzlichen Abgasbestimmungen in Sachen Stickoxid-Emissionen entsprechen. Daimler behauptet unter Berufung auf den Bescheid, die fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung habe auf Abteilungsleiterebene stattgefunden.

Bezüglich rund 684.000 Fahrzeugen liegen Bescheide des Kraftfahrtbundesamts gegen Daimler vor, die jedoch bisher nicht rechtskräftig sind, weil das Unternehmen Widerspruch eingelegt hat. Dieser soll laut Daimler aufrecht erhalten bleiben, um "auch für die Zukunft Klarheit bei der Auslegung relevanter Rechtsnormen in einem komplexen technischen Umfeld zu erlangen". Rechnerisch ergibt sich eine Strafe von nur gut 1.000 Euro je Fahrzeug.

Die Höhe der Geldbuße setzt sich aus einem Ahndungs- sowie einem Abschöpfungsanteil zusammen. Die Höhe des Ahndungsanteils beträgt vier Millionen Euro, mithin weniger als das mögliche Maximum von fünf Millionen. Die Höhe des Abschöpfungsanteils richtet sich maßgeblich nach der Profitabilität des Unternehmens und beträgt 866 Millionen Euro. Hierbei wurden Gewinne aus der Veräußerung der betroffenen Fahrzeuge und ersparte Aufwendungen für die Herstellung von gesetzeskonformen Fahrzeugen berücksichtigt. Diesen wurden die von Daimler bereits aufgewandten Kosten für die Umrüstung betroffener Fahrzeuge gegenübergestellt.

Daimler hat auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet. Es liege im "besten Unternehmensinteresse, das Bußgeldverfahren zeitnah und umfassend abzuschließen und damit Rechtsfrieden herzustellen", sagte ein Sprecher. Der Konzern hat die Strafzahlung bereits in seiner kürzlich zweimal revidierten Jahresprognose berücksichtigt.

Der jetzige Bußgeldbescheid hat keine Auswirkungen auf das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit dem Verdacht von Diesel-Manipulationen. Unberührt bleiben auch alle mit der Thematik im Zusammenhang stehenden zivilrechtlichen Ansprüche.
text  Hanno S. Ritter
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