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Samstag, 20. April 2024
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Fahrzeugbrief nicht per eMail verschicken / Keine Anzahlung leisten

LKA Niedersachsen warnt vor neuer Betrugsmasche beim Autokauf

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Das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt vor einer neuen betrügerischen Masche im Zusammenhang mit dem Autokauf und -verkauf via Internet.

Wie die Behörde mitteilt, sind in den letzten Wochen vermehrt Betrugsstraftaten registriert worden. Die Masche ist simpel: Nachdem ein Pkw zum Kauf im Internet angeboten wurde, melden sich die Täter (zum Teil aus dem Ausland) telefonisch bzw. per Mail und täuschen ein Kaufinteresse vor. Zur Prüfung des Kaufangebotes bitten sie dann um Übersendung (per eMail) weiterer Fotos einschließlich des Kfz-Briefes. Nachdem diese individuellen "Unterlagen" bei den Tätern eingegangen sind, wird das Auto - diesmal von den Betrügern - (erneut) zum Kauf im Internet angeboten. Durch geschickte Verkaufsverhandlungen werden dabei reale Kaufinteressenten zur Abgabe einer Anzahlung gedrängt. Nach dieser Abwicklung verschwinden die Täter spurlos, das "angezahlte" Auto wird aber nie ausgehändigt.

Daneben gibt es zahlreiche andere Varianten von Betrügereien im Umfeld des Kfz-Kaufes - meist bei Online-Angeboten, aber auch beim klassischen Zeitungsinserat. Wenn es sich letztlich auch um Einzelfälle handelt, so rät Autokiste allen Käufern und Verkäufern zu besonderer Vorsicht und einem gesunden Menschenverstand. Insbesondere darf niemals ein Kfz-Brief herausgegeben werden und auch nicht als Scan verschickt werden (wohl aber Interessenten vor Ort gezeigt werden). Ein Scheck sollte möglichst nicht angenommen werden oder nur, wenn er von der Bank endgültig bestätigt wird. Auch größere Summen von Bargeld sollten auf der Bank eingezahlt werden, bevor weitere Transaktionen stattfinden - im Zweifel im Beisein des Käufers. Wer als Käufer eine Anzahlung leistet, benötigt eine ordentliche Quittung. Vor Probefahrten sollte man unbedingt den Führerschein des Interessenten genau prüfen und sich auch den Ausweis zeigen lassen oder gar als "Pfand" behalten. Im Zweifel das Auto nicht für eine Probefahrt herausgeben, ohne selbst dabei zu sein. Schließlich sollte in beiderseitigem Interesse ein schriftlicher Kaufvertrag mit konkreten Gewährleistungs-Regelungen und genauer Fahrzeugbeschreibung angefertigt werden; entsprechende Vordrucke gibt es im Handel oder bei Automobilclubs.
text  Hanno S. Ritter
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