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Dienstag, 19. März 2024

Recht & Reise

Promillegrenzen in Europa

Don't drink and drive!
Glas Alkohol mit Autoschlüssel und Führerschein
Fotolia/Knipserin
In Europa gilt in den meisten Staaten wie auch in Deutschland, Österreich und inzwischen der Schweiz die 0,5-Promille-Grenze. Lediglich in Großbritannien und Liechtenstein ist man in Sachen Alkohol noch etwas toleranter: Dort liegt die Obergrenze nach wie vor bei dem früher auch hierzulande geltenden Wert von 0,8 Promille.

In Norwegen, Schweden und in Polen ist Alkohol am Steuer bei einer Grenze von 0,2 Promille nahezu tabu, in Rumänien, Tschechien, Ungarn, der Slowakei und inzwischen auch in Estland müssen Autofahrer sogar völlig nüchtern sein, was in der Praxis aufgrund von geringen Alkoholmengen in manchen Speisen oder Medikamenten nicht ganz unproblematisch, insgesamt aber im Zweifel sinnvoll ist.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Promillegrenzen für 45 Länder Europas im Überblick:
Promillegrenzen in Europa

0,0 Promille
LänderflaggeAlbanien LänderflaggeSlowakei
LänderflaggeMoldawien LänderflaggeTschechien
LänderflaggeRumänien LänderflaggeUkraine
LänderflaggeRussland LänderflaggeUngarn

0,2 Promille
LänderflaggeBosnien und Herzegowina (0,3 Promille) [buh] LänderflaggePolen
LänderflaggeEstland LänderflaggeSchweden
LänderflaggeMontenegro (0,3 Promille) LänderflaggeSerbien #)
LänderflaggeNorwegen   

0,5 Promille
LänderflaggeÅland LänderflaggeLitauen [lt] (0,4 Promille)
LänderflaggeBelgien #) LänderflaggeLuxemburg [lux]
LänderflaggeBulgarien LänderflaggeMalta #)
LänderflaggeDänemark LänderflaggeNord Mazedonien #)
LänderflaggeDeutschland *) LänderflaggeMonaco
LänderflaggeFäröer LänderflaggeNiederlande [nl]
LänderflaggeFinnland LänderflaggeÖsterreich [at]
LänderflaggeFrankreich [f] LänderflaggePortugal [pt]
LänderflaggeGriechenland [gr]; LänderflaggeSchweiz [ch]
LänderflaggeIrland #) LänderflaggeSchottland
LänderflaggeIsland LänderflaggeSlowenien #)
LänderflaggeItalien [i] LänderflaggeSpanien [es]
LänderflaggeKroatien [kr] Länderflagge Türkei [tr]
LänderflaggeLettland [lv] LänderflaggeZypern #)

0,8 Promille
LänderflaggeGroßbritannien ohne Schottland LänderflaggeLiechtenstein
In allen Ländern können Sonderregelungen bestehen für Fahranfänger, Berufskraftfahrer, Fahrer von Kleinbussen und Bussen, Kfz ab 3,5 oder 7,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht, Pkw mit Anhängern, sonstigen Kfz mit Anhängern – und für Fahrradfahrer. Sie sind hier überwiegend nicht bekannt und daher in der obigen Aufstellung nicht enthalten. Dies gilt insbesondere, aber nicht zwingend ausschließlich, für mit #) gekennzeichnete Länder.
Bekannte Sonderregelungen:
buh Für Fahranfänger (drei Jahre) und Personen unter 21 Jahren gelten 0,0‰
f, pt 0,2 Promille für Fahranfänger in den ersten drei Jahren
[gr], [lv], [lux] Für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren gilt 0,2 Promille
[i] 0,0 Promille in den ersten drei Jahren für Fahranfänger
[kr] 0,0-Promille-Grenze bis zum Alter von 24 Jahren
[lt] 0,0 Promille für Fahranfänger (Definition unbekannt) und Fahrer von Kfz mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen oder mehr als acht Sitzplätzen
[nl] Es gilt eine Grenze von 0,2 Promille für Fahranfänger (fünf Jahre bzw. sieben Jahre bei Führerscheinerwerb vor dem 18. Geburtstag)
[at] 0,1 Promille für Fahranfänger in den ersten drei Jahren und für Inhaber der Führerscheinklasse AM bis 20 Jahre
[ch] Max. 0,1 Promille für Fahranfänger (drei Jahre)
[es] Die Alkoholgrenze für Fahranfänger (drei Jahre) beträgt 0,3 Promille
[tr] Die Grenze gilt nur für Privat-Pkw ohne Anhänger, im Übrigen gilt 0,0‰

Alle Angaben zu den Alkoholgrenzwerten sind sorgfältig zusammengestellt, aber ohne Gewähr.
Sie werden fortlaufend aktualisiert. Mit Material des ADAC.
*) Für Deutschland gilt: Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen und bei einem Unfall wird seitens der Rechtsprechung regelmäßig eine Grenze von 0,3 Promille angenommen. Es handelt sich bereits um einen Straftatbestand. – Eine Sonderregelung von 0,0 Promille gilt für Fahrer von Gefahrguttransporten, Linienbussen, Taxis und auch für Fahranfänger und junge Leute.

Gerade im Ausland ist es höchst empfehlenswert, sich an die Vorschriften zu halten: Verstöße werden oftmals mit Geldstrafen von meist mehreren hundert Euro geahndet, in Polen laut ADAC sogar bis zu 1.200 Euro. Zusätzlich wird in der Regel die Weiterfahrt untersagt; kann die Strafe nicht sofort beglichen werden, muss in einigen Ländern mit einer Fahrzeugsicherstellung gerechnet werden. Wer alkoholisiert oder unter Drogeneinwirkung einen Unfall, womöglich mit Verletzten, verursacht, dem droht auch eine Haftstrafe.

Don't drink and drive!
(Never ever.)