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Mittwoch, 24. April 2024
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Grundlegende Änderung der Anerkennungspraxis ab 1. Juli 2011

Auslandsführerscheine Minderjähriger gelten nicht mehr

Für Jugendliche steht eine wichtige Änderung des Führerscheinrechts bevor. Ab 1. Juli 2011 gelten im Ausland erworbene Führerscheine in Deutschland grundsätzlich nicht mehr, warnt der ADAC. Wer während eines Schüleraustausches oder sonstigen Auslandsaufenthaltes den Autoführerschein erwirbt, durfte damit bisher nach der Rückkehr nach Deutschland zunächst sechs Monate fahren. Danach konnten insbesondere Führerscheine aus USA, Kanada oder Australien mit Erreichen des in Deutschland gültigen Mindestalters mit Prüfungserleichterungen umgeschrieben werden. Führerscheine für Minderjährige aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten galten sogar ohne Umtausch.

Zum 1. Juli 2011 ändert sich nach Angaben des ADAC diese Anerkennungspraxis für alle minderjährigen Inhaber einer ausländischen Fahrberechtigung für Pkw grundlegend: Wer das hier geltende Mindestalter von 18 Jahren nicht erfüllt, darf mit seiner ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland kein Auto fahren. Die neue Regelung gilt nicht nur für Rückkehrer eines Schüleraustausches, sondern auch für ausländische Touristen unter 18 Jahren.

Zukünftig darf laut ADAC nur noch dann selbst Auto gefahren werden, wenn der ausländische Führerschein des Minderjährigen in eine deutsche Fahrberechtigung umgeschrieben wurde. Das kann entweder die Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17 sein oder der normale Führerschein ab dem 18. Geburtstag. Gerade bei befristeten Führerscheinen sollte der Antrag auf die Umschreibung möglichst früh, also auch deutlich vor Erreichen des Mindestalters, gestellt werden: Denn von Prüfungserleichterungen profitiert nur derjenige, dessen ausländischer Führerschein noch nicht abgelaufen ist.

Wer die Neuregelung nicht beachtet, kann sich nicht auf Unkenntnis berufen oder auf ein Knöllchen hoffen: Fahren ohne Fahrerlaubnis zieht obligatorisch ein Strafverfahren nach sich. Außerdem besteht bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall ohne Fahrberechtigung auch kein Versicherungsschutz.
text  Hanno S. Ritter
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