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Radarfotos dürfen mit den Passbildern der Einwohnermeldeämter abgeglichen werden
Gericht billigt Vorgehen zur Identifizierung von Temposündern
Um einen Temposünder leichter ermitteln zu können, ist es gängige Praxis der Ordnungshüter, vorliegende Messfotos
mit den bei der Meldebehörde hinterlegten Passbildern zu vergleichen. Ein in der Sache geständiger Autofahrer und
Rechtsanwalt wollte darin einen Verstoß gegen das Personalausweisgesetz erkennen und forderte deshalb für sich
einen Freispruch.
Wie der ADAC meldet, hat jedoch das Amtsgericht Schleiden
(13 OWi - 61 Js 1427/00 - 110/00) in
einem Urteil die Maßnahme der Polizei gerechtfertigt und ein Verwertungsverbot verneint. Das Gericht ging in
seiner Urteilsbegründung sogar so weit, dasss die Polizei den Abgleich der Bilder auch dann hätte vornehmen
dürfen, wenn sie damit gegen das Personalausweisgesetz verstoßen hätte.
Ein solcher Verfahrensfehler würde nach Ansicht des Gerichts nicht so schwer wiegen, dasss das
Strafverfolgungsinteresse des Staates dahinter zurücktreten müsste. Würde man nämlich auf die Schützenhilfe der
Meldebehörden verzichten, hätte die Polizei nur die Möglichkeit, den Verkehrssünder persönlich aufzusuchen, um sich
von der Identität des Fahrers zu überzeugen. Dieser Aufwand sei jedoch angesichts chronisch unterbesetzter
Polizeibehörden kaum zu bewältigen. Es bestünde die Gefahr, dasss Verkehrssünder, die sich im Anhörungsbogen nicht
zur Sache äußern, nicht zur Verantwortung gezogen werden könnten.
text Hanno S. Ritter
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