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Abnahme in deutsch oder elf weiteren Sprachen
Theoretische Fahrprüfung nur noch ohne Dolmetscher
Die theoretische Führerscheinprüfung kann von Ausländern nicht mehr unter Hinzuziehung eines Dolmetschers
abgelegt werden, stellte das Verwaltungsgericht Berlin jetzt in einem Beschluss klar.
In dem Verfahren (VG 11 L 142.11) wollte die Antragstellerin erreichen, dass sie in ihrer tamilischen Muttersprache
geprüft wird. Ausnahmen gebe es laut Gericht nur, wenn die vom Prüfling gewünschte Fremdsprache in der Anlage 7
der zum 1. Januar 2011 geänderten Fassung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgelistet ist. Zugelassen sind die
elf Sprachen Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch,
Spanisch und Türkisch.
Bis Ende 2010 konnten fremdsprachige Anwärter in die Theorieprüfung auf eigene Kosten einen Dolmetscher mitbringen. Seit
Jahresanfang 2011 ist dies nach einer Änderung der FeV ausgeschlossen. Laut einer vom Auto- und Reiseclub Deutschland
(ARCD) zitierten Antwort auf eine schriftliche Parlamentarieranfrage erklärte die Bundesregierung, dass die Prüfung mit
Übersetzer einem "erheblich höheren Betrugsrisiko unterliegt und zunehmend Manipulationen auftraten". In der Praxis war
schwer zu kontrollieren, ob Lösungsantworten vom Dolmetscher oder vom Prüfling kamen.
Zugelassen bleiben wie bisher Gebärden-Dolmetscher für Gehörlose. Für Bewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können,
sieht die Fahrerlaubnis-Verordnung die Möglichkeit der Audio-Unterstützung in deutscher Sprache über Kopfhörer vor.
text Hanno S. Ritter
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