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Bis zu 1.300 Euro müssen vor Ort bezahlt werden
Österreich: Sicherheitsleistung schon bei Verkehrsverstoß-Verdacht
In Österreich haben Polizei und Ordnungsbehörden seit diesem Jahr ein schärferes Instrumentarium, Verkehrssünder zur Kasse zu
bitten. Schon ein Verdacht reicht aus, um eine Sicherheitsleistung zu fordern.
Schon beim Verdacht einer Übertretung können die Behörden als vorläufige Sicherheit einen Betrag von bis zu 1.308 Euro festsetzen,
teilt die Anwaltskanzlei Tramposch & Partner in Innsbruck mit. Der Betrag müsse vor Ort bezahlt werden, denn bis zur Leistung dieser
Sicherheit könnten die Behörden eine Unterbrechung der Fahrt anordnen und durchsetzen. Im Zweifel sind also die Fahrzeugschlüssel
abzuliefern, oder es gibt eine Kralle ans Rad.
Damit spricht Österreich Verkehrssündern gegenüber eine klare Sprache. Trotzdem sollen diese Maßnahmen, so der Wille des Gesetzgebers,
verhältnismäßig sein, müssen also in einer vernünftigen Relation zur Verkehrsübertretung stehen. Andererseits macht der Gesetzgeber
kein langes Federlesen: Wird die Unterbrechung der Fahrt nicht binnen 72 Stunden aufgehoben, die Sicherheit also nicht gezahlt, kann die
Behörde das Fahrzeug als Sicherheit beschlagnahmen.
text Hanno S. Ritter
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