Lesezeit: ~ 2 Minuten
Gericht: E-Mails erfahren nicht zwingend eine urkundliche Verkörperung
Urteil: OWi-Einspruch per Mail ist unzulässig
Mittels E-Mail kann eine Rechtsbeschwerde bei Gericht nicht wirksam vorgebracht werden, auch dann nicht,
wenn der Betroffene in der Rechtsbehelfsbelehrung darüber im Unklaren gelassen wird. So jedenfalls urteilte
das Oberlandesgericht Oldenburg in einer Entscheidung.
In dem vom Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) mitgeteilten Fall erhielt ein Autofahrer eine
40-Euro-Geldbuße aufgebrummt, weil er während der Fahrt gegen das Handyverbot verstieß. Der Betroffene
legte fristgemäß per E-Mail Rechtsbeschwerde ein. Das Amtsgericht Delmenhorst verwarf den Einspruch
allerdings aus formalen Gründen mit der Begründung, es fehle "an einem Originalschriftstück, das
zumindest beim Absender vorliegt".
Das wollte sich der Mann nicht gefallen lassen und ging in Berufung. Doch das OLG Oldenburg bekräftigte in
seiner Entscheidung (Urteil vom 03.04.2012, - 2 SsRs 294/11 -) im schönsten Juristendeutsch, dass E-Mails bei Gericht
"nicht zwingend eine urkundliche Verkörperung erfahren". Im Klartext: Mails werden bei Gerichten nicht automatisch
ausgedruckt und zu den Akten genommen. Das OLG wies auch den Vorwurf des Klägers zurück, das Amtsgericht hätte ihn
bei der Rechtsmittelbelehrung informieren müssen, dass E-Mails nicht den Anforderungen entsprechen.
Per Fax übersandte Schreiben hingegen sind bei Gerichten längst zugelassen. Eine weitere Möglichkeit zur
elektronischen Übermittlung nennt das OLG Osnabrück in seinem Urteil: Danach können laut § 110a Ordnungswidrigkeiten-Gesetz
(OWiG) Erklärungen, Anträge und Begründungen, die ausdrücklich schriftlich abzufassen oder zu unterzeichnen sind,
"auch als elektronisches Dokument eingereicht" werden. Voraussetzung ist dann jedoch, dass sie "mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz" versehen und darüberhinaus für die Bearbeitung durch das Gericht "geeignet"
sind - eher keine praktikable Lösung.
text Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
|
Sie befinden sich im Archiv.
Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten
Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht.
Aktuelle Auto-News finden Sie hier.
|