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erlaubt: Fan-Flagge am Auto |
Wer zur Fußball-EM an seinem Auto im wahrsten Sinne des Wortes Flagge zeigen will, kann dies in
Deutschland und den beiden Austragungsländern ganz legal tun. Ein paar Spielregeln sind aber zu
beachten.
Wie der ADAC meldet, bestehen die Eidgenossen darauf, dass Länderfähnchen nur an den hinteren
Seitenscheiben befestigt werden. Bei Fahrten auf der Autobahn müssen die Fanflaggen abmontiert
werden, da diese sich bei hohem Tempo lösen könnten und den nachfolgenden Verkehr gefährden würden.
An sich selbstverständlich sollte sein: Am Innen-Rückspiegel haben Wimpel und Maskottchen - ebenso
übrigens wie "Wunderbäume", CDs und Kinderschuhe - nichts zu suchen. Dies ist nicht nur in der
Sichtbehinderung begründet, sondern auch darin, dass die ständigen Bewegungen dazu führen, dass
Autofahrer solche außerhalb des Fahrzeugs nicht mehr so reflexartig wahrnehmen.
Die rote Karte gibt es außerdem natürlich für Beschriftungen und sonstige Aufkleber an der
Frontscheibe, den seitlichen vorderen Fenstern sowie auf den Leuchten. Grundsätzlich gilt für
alle drei Nationen: Beim Anbringen von Fan-Artikeln darf die Verkehrssicherheit nicht gefährdet
werden. Wer übermutig Fouls begeht, etwa großformatige Fahnen an langen Stangen aus dem Auto-Fenster
hält, muss im Falle einer Schädigung Dritter mit harten Konsequenzen straf- und zivilrechtlicher
Art rechnen.