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Insgesamt wenig |
TÜV Rheinland |
Verstöße gegen die Umweltzonen-Regelung |
Inzwischen gibt es sogenannte Umweltzonen in vielen Städten. Die Zahl der geahndeten Verstöße gegen das
Fahrverbot bzw. die Kennzeichnungspflicht lag 2008 aber auf sehr niedrigem Niveau – außer in der
Hauptstadt.
Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts wurden 2008 insgesamt 6.259 Verstöße im Zusammenhang mit den Umweltzonen
aktenkundig, davon kamen mit 5.608 Mitteilungen 90 Prozent aus Berlin. Stuttgart übermittelte mit 498 Mitteilungen
acht Prozent aller Verstöße. Der Großteil der "Umweltsünder" hat einmalig gegen das Fahrverbot verstoßen,
lediglich zu 145 Personen ist mehr als eine Mitteilung eingegangen.
Verstöße gegen das Fahrverbot werden mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister
geahndet. Hierbei reicht es nicht, wenn das Kraftfahrzeug die Vorgaben für die jeweilige Plakette erfüllt; die
Plakette muss auch am Fahrzeug befestigt sein. Dies gilt auch für ausländische Kraftfahrzeuge.
Die Umsetzung der im März 2007 in Kraft getretenen "Kennzeichnungsverordnung" lag in den Händen der Städte oder
Kommunen, daher wurden die Umweltzonen nicht überall und außerdem zu unterschiedlichen Terminen eingeführt. Ob
in Berlin die Einhaltung der Vorschriften durch die Autofahrer besonders lax gehandhabt und/oder besonders genau
kontrolliert wurde, bleibt offen.