Die Kfz-Versicherer verabschieden sich zunehmend von der bisher maßgebenden Prämienberechnung
nach Zulassungsbezirken. Immer öfter wird stattdessen die genaue Postleitzahl zugrundegelegt –
aber nicht einheitlich, so dass sich auch hieraus große Preisunterschiede ergeben können.
Mehr als 20 Versicherungsunternehmen werden für die 2010er-Policen von dem starren Schema der Zulassungsbezirke
abweichen und die jeweiligen lokalen Schadensrisiken differenzierter tarifieren, bereichtet das Verbraucherportal
Toptarif unter Berufung auf eigene Recherchen.
"Bei der Höhe der Versicherungsprämie spielte bislang die Regionalklasse, die über das amtliche Kennzeichen
zugeordnet wird, eine entscheidende Rolle", erklärt Toptarif-Versicherungsexperte Thorsten Bohg. Neben etlichen
Direktversicherern kalkulierten aber auch große Versicherungsunternehmen wie die Allianz, die HUK-Coburg oder die
DEVK die für 2010 gültigen Tarife nicht mehr generell nach den Zulassungsbezirken. "Vielmehr wird den Berechnungen
eine postleitzahlenscharfe Zuordnung oder bei manchen Versicherern eine regionale Feinselektion zu Grunde gelegt."
Besonders stark wirkt sich dies naturgemäß in Großstädten aus. Beispiel Berlin: Entsprechend der klassischen Zuordnung
nach Regionalklassen gilt für die gesamte Bundeshauptstadt ein einheitlicher Risikowert, egal ob die Autohalter im
Stadtzentrum oder in den Randbezirken wohnen. Beim Marktführer Allianz gibt es allerdings Preisunterschiede zwischen
einzelnen Stadtgebieten von rund fünf Prozent.
Noch höher sind die Unterschiede beim zweitgrößten Versicherer HUK-Coburg.
Hier variieren die Tarife den Angaben zufolge zwischen dem gutbürgerlichen Steglitz-Zehlendorf und dem Szenebezirk
Friedrichshain-Kreuzberg um bis zu 17 Prozent. Ähnlich große Unterschiede gibt es beim Direktversicherer Direct Line.
Dabei ist aber die Risikoeinstufung vieler Ortsteile eine völlig andere als bei der HUK-Coburg:
Bei der verstärkten Abkehr vom alten Berechnungsmodell nach Zulassungsbezirken spielt neben der exakteren Zuordnung
der Kundenrisiken durch die Postleitzahl ein weiterer Faktor zunehmend eine Rolle. So ermöglicht eine Ausnahmeregelung
in der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Mitnahme des Autokennzeichens bei Umzügen innerhalb eines Bundeslandes
oder anderen regionalen Bezirks. Diese Regelung findet bereits in Hessen und Schleswig-Holstein Anwendung. Eine Berechnung
des tatsächlichen Schadenrisikos durch den Versicherer anhand des Kennzeichens ist in diesen Fällen nicht mehr möglich.
Autokiste ist in punkto Versicherungsvergleich Kooperationspartner von Toptarif.de.