Die HUK24, Online-Versicherer der HUK-Coburg-Versicherungsgruppe, will dem Vergleichsportal FinanceScout24 untersagen
lassen, für sich mit der Aussage "Die günstigste Kfz-Versicherung finden" zu werben. Aus Sicht des Versicherers ist diese
Aussage wettbewerbswidrig, da FinanceScout24 vor kurzem sein Geschäftsmodell geändert habe und seitdem die Tarife der
HUK24 bei Vergleichen nicht mehr mit berücksichtige.
Gerade in der Kfz-Versicherung zählten aber die Tarife der HUK24 regelmäßig zu den günstigsten am Markt, wie Vergleiche
der Stiftung Warentest und der Zeitschriften "Capital" und "AutoBild" zuletzt wieder belegt hätten. Das Unternehmen
hat deshalb FinanceScout24 abgemahnt und aufgefordert, die entsprechende Werbeaussage nicht mehr zu verwenden.
FinanceScout 24 äußerte sich in einer Stellungnahme gegenüber Autokiste verwundert über das Vorgehen der HUK24.
In der Tat sei das Unternehmen oftmals in den Top 5 der günstigsten Anbieter und habe nun plötzlich einen Konsens
in der Branche, dass nämlich die jeweiligen Versicherer die Kosten für unabhängige Vergleichsplattformen tragen,
aufgekündigt. Dies könne, wenn das Beispiel Schule mache, weitreichende Konsequenzen haben: Entweder würden die
Vergleichsplattformen aussterben oder aber der Verbraucher müsse die Dienstleistung künftig bezahlen. Man habe bisher gut
mit der HUK24 zusammengearbeitet und lange verhandelt, sei aber schlussendlich nicht zu einer Einigung gekommen. Dies
verwundere umso mehr, als der Direktversicherer sonst nicht gerade sparsam mit Marketing-Ausgaben sei, etwa auch als
Partner des Schwesterunternehmens AutoScout24. Von einem veränderten Geschäftsmodell könne keine Rede sein, so der Sprecher
gegenüber Autokiste. Die nach eigenen Angaben führende Vergleichsplattform FinanceScout24 will die Angelegenheit nun
juristisch prüfen und sich aller Voraussicht nach dagegen verteidigen.
Nach Autokiste-Informationen hat FinanceScout24 aber sehr wohl Druck ausgeübt und offenbar eine wie auch immer
geartete andere Vergütungsstruktur einführen wollen, der sich die HUK24 nicht beugen will. Als eine Gesellschaft mit
in aller Regel günstigen Tarifen und hoher Bekanntheit geht das Unternehmen wohl davon aus, die Angelegenheit im
eigenen Interesse lösen zu können, und unterstreicht mit der Abmahnung und deren öffentlicher Bekanntmachung die
Ernsthaftigkeit der eigenen Position.
Allgemein sollten sich Nutzer von Versicherungsvergleichen vorher informieren, welche Versicherer in der
zugrunde liegenden Datenbank erfasst sind. So werden etwa die Tarife der HUK-Coburg und ihrer Tochtergesellschaften von
Online-Versicherungsmaklern wie zum Beispiel auch E-Insurance regelmäßig nicht gelistet, weil der Versicherer nach eigener
Aussage "mit Rücksicht auf die eigene Kostenstruktur nicht bereit" ist, die finanziellen Forderungen dieser Unternehmen
zu erfüllen.
Allerdings ist es in der Praxis schwierig, diese Kontrolle durchzuführen. Der Tipp der HUK, die Listung der HUK24
als Indiz für eine vollständige Datenbank der günstigsten Anbieter zu sehen, erscheint interessant, aber letztlich
nicht zielführend. Wir empfehlen, im Zweifel den Vergleich bei zwei oder mehreren Anbietern vorzunehmen oder aber die
Liste der angeschlossenen Gesellschaften genau zu studieren.
Übrigens: Der bei uns eingebundene
Versicherungsvergleich
der aspect online AG berücksichtigt auch künftig die Tarife sowohl von HUK als auch von HUK24.