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Montag, 20. Mai 2024
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Erstes Bundesland mit Plänen zum flächendeckenden Einsatz

Bayern: Duo-Starenkästen blitzen Rotlicht- und Temposünder

Siehe Bildunterschrift
Bayerns Starenkästen Endl/Autokiste
erfassen künftig Rotlicht- & Temposünder
Wer bei Rot über die Ampel fährt, ist dabei naturgemäß meistens auch zu schnell. Autofahrer, die sich dabei erwischen lassen, zahlen mancherorts künftig doppelt: Bayern hat die ersten Duo-Starenkästen montiert. Schon bald dürften sie flächendeckend zum Einsatz kommen – Verkehrssicherheit als Begründung widerspricht niemand gern.
Die ersten beiden Anlagen wurden am vergangenen Freitag im Stadtgebiet München in Betrieb genommen. Die neuen Anlagen können nicht nur die Rotlichtsünder erfassen, sondern auch diejenigen, die sich an das Tempolimit nicht halten, schwärmte Bayerns Innenminister Günter Beckstein (CSU), der letztere Gruppe boulevardesk als "Raser" bezeichnet.

"Wenn sich die Anlagen im Sinne der Erhöhung der Verkehrssicherheit bewähren, ist beabsichtigt, sie nach und nach in ganz Bayern an Unfallbrennpunkten aufzustellen", sagte der Minister. Das wäre ein Novum in Deutschland. Angesichts der erschreckend hohen Zahl von nahezu 1.000 Toten im Jahr auf Bayerns Straßen sollten diese Multifunktionsanlagen zusammen mit weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen und somit Verkehrsunfälle mit oft schrecklichen Folgen verhindern, sagte Beckstein, der die positive Tendenz bei den Unfallopfern ebenso unerwähnt ließ wie Gedanken dazu, ob Ampelkreuzungen im Stadtgebiet wirklich nennenswert an tödlichen Unfällen beteiligt sind.

Die kombinierten Anlagen können sowohl Rotlichtverstöße als auch Geschwindigkeitsüberschreitungen zusammen wie auch einzeln erfassen. Wer bei Rot über die Ampel fährt und zugleich die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, wird mit Bußgeld, Punkten und gegebenenfalls Führerscheinentzug nach dem schwerer wiegenden Verstoß gemäß Bußgeldkatalog bestraft - oder, wie das Ministerium sich ausdrückt: "bewährt". Aus dem zweiten Verstoß kommt die Hälfte des dafür vorgesehenen Bußgeldes hinzu.

Außerhalb Bayerns sind solche Anlagen nur vereinzelt und regional installiert. Bisher.
text  Hanno S. Ritter
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