Recht & Reise
Bußgeldrechner für Abstandsverstöße
Bitte recht freundlich ... Fotos und Videos von Abstandssündern entstehen oft von Autobahnbrücken
Fotolia / Steffen Eichner
Wer – meist auf Autobahnen – zu dicht auffährt, mag im Einzelfall einen Grund dafür haben. Regelmäßig
jedoch ist zu geringer Sicherheitsabstand, wie der Name es andeutet, sehr gefährlich und zusammen mit anderen
Faktoren ursächlich für viele Unfälle. Deswegen schreibt die Straßenverkehrsordnung explizit Mindestabstände zu
vorausfahrenden Fahrzeugen vor, die auch regelmäßig überwacht werden. Oft wird eine solche Abstandsmessung durch
Videoaufzeichnungen von Autobahnbrücken aus durchgeführt.
Hat es Sie erwischt, können Sie mit unserem Abstandsrechner Abhängigkeit von Geschwindigkeit und Abstand ermitteln,
wie teuer es wird und ob Sie Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot erwarten.
Der Verstoß:
Bei einer Geschwindigkeit von km/h ist nach dem Bußgeldkatalog ein Abstand von mindestens
0 Metern notwendig, tatsächlich wurde aber ein Abstand von nur Metern gemessen.
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Kohle, Punkte, Lappen – Die Folgen:
Voraussichtlich haben Sie mit einem Verwarnungsgeld von
0 Euro und
0 Punkten in Flensburg zu rechnen.
Ein Fahrverbot wird nicht verhängt werden. |
Weitere Kosten:
Zusätzlich müssen Sie die Kosten des Verfahrens tragen. Sie liegen bei fünf Prozent der Geldbuße,
mindestens jedoch bei 25 Euro, in diesem Fall also bei 25
Euro. Schließlich kommen noch rund fünf Euro Gebühren und Auslagen hinzu, im wesentlichen das Porto für den
Postzustellungsauftrag.
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Bitte beachten Sie:
Die angezeigten Ergebnisse sind Regelwerte und haben nur Gültigkeit für Verstöße mit dem Pkw.
Bei Lkw, Gefahrguttransporten und Bussen sowie im Wiederholungsfall, bei schlechten Sicht- und
Wetterverhältnissen, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und bei Sachbeschädigung können
höhere Strafen verhängt werden.
Der Rechner berücksichtigt nur Geschwindigkeiten oberhalb von 80 km/h. Bei niedrigerem Tempo
droht i.d.R. ein Verwarnungsgeld von 25 Euro, 30 Euro (mit Gefährdung) oder 35 Euro (mit Sachbeschädigung).
Alle Angaben ohne Gewähr. – Bußgeldkatalog, gültig seit 01.05.2014 |
Nochmal rechnen? |
Denken Sie immer daran: »Sie fahren mit Abstand am Besten!«