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Freitag, 13. Dezember 2024
Verlorener Rechtsstreit um Airscarf-Patent / Lösung in Sicht

Mercedes: Auslieferungsstopp für Cabriolets und Roadster

Wegen eines verlorenen Patent-Rechtsstreits kann Mercedes vorerst viele Cabriolets und Roadster nicht mehr ausliefern. Grund ist ein Patent auf die Nackenheizung "Airscarf". Doch das Ärgernis ist wohl nur vorübergehender Natur.
Mercedes: Auslieferungsstopp für Cabriolets und Roadster
Daimler
Mercedes darf seine Nackenheizung
"Airscarf" aktuell weder bewerben noch ausliefern
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Wer derzeit auf den Mercedes-Webseiten nach "Airscarf" sucht, bekommt: nichts. Auf manchen Seiten heißt es schlicht "File not found", auf anderen wird dieser Umstand etwas ausführlicher formuliert. Auch Preislisten der Cabriolets und Roadster sind urplötzlich nicht mehr verlinkt.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit um ein Patent für eben jenes Airscarf, so die Mercedes-Bezeichnung für den "Warmluftschal" in den vorderen Kopfstützen, jene Nackenheizung, die Offenfahren auch bei widrigen Wetterbedingungen ermöglichen soll. Das Verfahren schwelt bereits seit vielen Jahren, und bisher hatte Daimler nach eigenen Angaben stets gewonnen. Nun aber fiel die endgültige Entscheidung beim BGH in Karlsruhe, und die fiel zugunsten der anderen Partei aus. Es handelt sich offenbar um eine Patentverwertungsgesellschaft, Grundlage dürfte jedenfalls u.a. das Patent DE19654370C5 sein. Dem Urteil zufolge ist es Daimler untersagt, Airscarf weiter zu bewerben, zu vertreiben - und auch auszuliefern.

In der Folge hat Mercedes nicht nur sämtliche Online- und Offline-Werbematerialien kurzfristig geändert bzw. aus dem Umlauf genommen, sondern muss tatsächlich die Übergabe von Fahrzeugen mit Airscarf unterlassen - also die meisten, denn kaum ein Käufer verzichtet auf diese im SLK II 2004 erstmals eingeführte Sonderausstattung. Nur Kunden, deren Auto bis einschließlich 9. Mai 2016, dem Tag vor dem Urteilsspruch, vollständig bezahlt war, werden es noch bekommen. Alle übrigen wird Mercedes zunächst behalten und vor der Auslieferung vom Airscarf "befreien" (und die Kunden entschädigen) müssen. Dies gilt auch für Gebrauchtwagen.

Doch Daimler, wo man das Jahr 2016 mit der "Traumwagen-Offensive" zum Cabriolet-Jahr erklärt hatte, hat Glück im Unglück: Das vom BGH bisher nicht veröffentlichte Urteil gilt offenbar nur für Deutschland, und vor allem endet der Patentschutz im Dezember 2016. So wird aus dem Sturm letztlich kaum mehr als ein Sturm im Wasserglas - respektive nur ein laues Lüftchen von hinten.
text  Hanno S. Ritter
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
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