Das unabhängige Portal rund um Automobil & Verkehr
Freitag, 19. April 2024
Ferienreiseverordnung im Juli und August

Fahrverbot zur Ferienzeit: Brummis unerwünscht

Alle Jahre wieder greift zur Sommerzeit eine streng genommen merkwürdige Regelung: Lastwagen dürfen auch an Samstagen nicht die Autobahnen befahren, damit der Urlaubsverkehr mehr Platz hat.
Fahrverbot zur Ferienzeit: Brummis unerwünscht
Fotolia/industrieblick
Im Hochsommer müssen
Lastwagen samstags pausieren
ANZEIGE
Das Fahrverbot betrifft Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger, es gilt im Juli und August an allen Samstagen zwischen 7 und 20 Uhr zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot.

Die Maßnahme bedeute weniger Staus, mehr Platz für Pkw und eine "stressfreiere Fahrt" in den Urlaub und zurück, erklärt Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Gerade an den Wochenende seien viele Familien mit dem Auto auf dem Urlaubsweg.

Betroffen von dem Fahrverbot ist nicht das gesamte Autobahnnetz. Das Verbot bezieht sich auf einzelne, von den Ländern ausgewählte Teilstücke der wichtigsten Autobahnen (A1 bis A10, A45, A61, A81, A92, A93, A99, A215, A831, A980, A995) sowie zwei stark befahrene Bundesstraßen (B31, B96). Von der Regelung nicht umfasst sind u.a. Fahrten zur Beförderung frischer Lebensmittel sowie solche im kombinierten Güterverkehr Straße/Schiene und Straße/Hafen unter bestimmten Bedingungen.

Die genauen Vorschriften finden sich in der 1985 eingeführten "Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße" (Ferienreiseverordnung), die auf der Website des Ministeriums heruntergeladen werden kann.

Das sommerliche Lkw-Fahrverbot ist keine rein deutsche Erscheinung. Auch Frankreich, Italien, Kroatien, Österreich, Polen und Tschechien kennen ähnliche Regelungen.
text  Hanno S. Ritter
VERWANDTE THEMEN BEI AUTOKISTE
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
ANZEIGE