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Samstag, 20. April 2024
Konzern akzeptiert Strafbefehl / Weniger als 100 Euro pro Auto

VW zahlt 1 Milliarde Euro Strafe in Deutschland (aktualisiert)

Volkswagen muss im Zuge des Abgasskandals 1 Milliarde Euro Bußgeld bezahlen. Das hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig bekanntgegeben. Die Summe erscheint hoch – doch sie ist es nicht.
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Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Volkswagen im Zuge des Dieselskandals abgeschlossen und in diesem Zusammenhang einen Strafbefehl über 1.000.000.000 Euro verhängt. VW muss die Zahlung innerhalb von sechs Wochen vornehmen.

Zur Begründung verwies die Staatsanwaltschaft auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht in der Abteilung Aggregate-Entwicklung [siehe Nachtrag] im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung. Diese sei "mitursächlich" dafür, dass im Zeitraum von Mitte 2007 bis 2015 insgesamt 10,7 Mio. Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden. "Ansatzpunkt der strafrechtlichen Relevanz ist, dass mit dem Einbau der Abschalteinrichtung in den mit diesen Motoren ausgestatteten Kraftwagen Fahrzeuge produziert worden sind, die nicht der Typgenehmigung entsprachen", stellte die Staatsanwaltschaft fest.

Die Höhe der Geldbuße setzt sich zusammen aus der gesetzlichen Höchstsumme von fünf Millionen Euro als sogenanntem "Ahndungsteil", also als eigentlicher Strafe, sowie weiteren 995 Millionen Euro Abschöpfungsteil. Hier sind die ersparten Aufwendungen in Ansatz gebracht worden, abzüglich der Kosten für Umrüstmaßnahmen. Es handele sich um eine Ermessensentscheidung, erklärte die Staatsanwaltschaft. Eine noch höhere Summe halte man auch deswegen nicht für angebracht, weil die Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Zahlungsansprüche von Bürgern gegenüber VW nicht gefährdet werden solle.

Volkswagen erklärte, man habe die Geldbuße nach eingehender Prüfung akzeptiert und werde hiergegen keine Rechtsmittel einlegen. Man bekenne sich damit zur Verantwortung für die Dieselkrise und sehe darin einen weiteren wesentlichen Schritt zu ihrer Bewältigung. Gleichzeitig sagte ein Sprecher, dies sei nicht automatisch ein Schuldeingeständnis. Der Autobauer geht davon aus, dass sich durch das jetzt verhängte Bußgeld auch viele andere Verfahren in Europa erledigen, weil ein Konzern nur einmal bestraft werden kann. Man erwarte insoweit "erhebliche positive Auswirkungen", heißt es.

1.000 Millionen Euro Bußgeld klingt einerseits sehr viel. Tatsächlich handelt es sich dabei um die höchste Geldbuße, die wegen eines Wirtschaftsdelikts jemals gegenüber einem Unternehmen in Deutschland verhängt wurde. Andererseits dürften die Manager über solche Größenordnungen hinter verschlossenen Türen nur schmunzeln: Alleine in den USA hat Volkswagen für die Dieselkrise bisher zwischen 20 und 25 Milliarden Euro aufgewendet. 2017 hat der Konzern mit seinen zwölf Marken satte 11,7 Milliarden Euro Gewinn erwirtschaftet. Entsprechend hat auch der Börsenkurs von Volkswagen auf die Nachricht nur kurz reagiert. Bezogen auf die Zahl der manipulierten Fahrzeuge beträgt die Strafe nicht einmal 100 Euro pro Auto.

Von der jetzigen Entscheidung nicht betroffen ist der strafrechtliche Aspekt gegenüber amtierenden oder ehemaligen Managern. Man führe aktuell Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 49 Beschuldigte, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Nachtrag: Dass die Verletzung der Aufsichtspflicht "in der Abteilung Aggregate-Entwicklung" erfolgt sei, hat VW in der Mitteilung so behauptet und sich dabei auf "Ergebnisse der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig" bezogen. Daher haben wir dies so berichtet. Dieser Einschätzung ist die Staatsanwaltschaft jedoch ausdrücklich entgegengetreten; für die Motorenentwicklung ist mindestens ein Vorstand verantwortlich. Damit ist die Aufsichtspflichtverletzung nicht in einer untergeordeneten Abteilung erfolgt, sondern in einem Kernbereich des Unternehmens – ein wesentlicher Unterschied, der für viele andere Rechtsverfahren gegen VW große Bedeutung hat.
text  Hanno S. Ritter
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
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