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Donnerstag, 18. April 2024
Neuregelung ohne direkten Corona-Bezug / Keine Nachrüstpflicht

Verbandskästen künftig mit Masken

Künftig müssen Verbandskästen im Auto auch Gesichtsmasken enthalten. Mit "Corona-Diktatur" oder Ähnlichem hat das allerdings nichts zu tun, und für Autofahrer besteht auch kein Handlungsbedarf.
Verbandskästen künftig mit Masken
BVMed
Im Auto-Verbandkasten sind künftig auch zwei
Gesichtsmasken enthalten. Nachrüstung ist sinnvoll, aber nicht obligatorisch
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Das deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die Norm für Kfz-Verbandkästen (DIN 13164) aufgenommen. Es handelt sich dabei um zwei medizinische Gesichtsmasken, also nicht zwingend FFP2-Masken.

Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022. Wie der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) berichtet, dürfen im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden. Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen.

Eine solche wird derzeit in sozialen Medien berichtet und das alles teilweise auf eine "Corona-Diktatur" zurückgeführt. Abgesehen davon, dass es eine solche sowieso nicht gibt, hat die neue Norm mit Corona auch nur am Rande zu tun. Vielmehr geht es im Wesentlichen darum, durch das Tragen solcher Masken die Hemmschwelle für das Helfen allgemein zu senken - genauso wie bei den Handschuhen.

Das Bundesverkehrsministerium wollte laut BVMed ursprünglich eine gesetzliche Mitführpflicht für Masken einführen. Der Verband und und auch der zuständige DIN-Normungsausschuss schlugen demgegenüber vor, dies über die Verbandkastennorm zu regeln. Das Ministerium begrüßte diesen Vorschlag. In der Folge wurde eine geänderte Norm erarbeitet und diskutiert. Dabei wurden die Vorschläge der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aufgrund der Auswertung der Unfälle in den Betrieben und Behörden genauso berücksichtigt, wie die aktuellen Erfahrungen der Notfallmediziner und die aktuellen Herausforderungen der Corona-Pandemie.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt. Die Neuregleung umfasst nicht nur die beiden Masken, sondern auch den Entfall eines von bisher zwei Dreiecktüchern sowie des kleineren Verbandtuchs.

Seit 50 Jahren schreibt der Gesetzgeber in Deutschland das Mitführen eines Verbandkastens im Kraftfahrzeug vor. Am 1. August 1969 trat die entsprechende Verordnung in Kraft. Seit 1. Januar 1972 gilt sie für alle Fahrzeuge. Um die bestmögliche Erstversorgung von Verletzten zu gewährleisten, wurde die Ausstattung des Kfz-Verbandkastens immer wieder modernisiert und ergänzt, zum Beispiel um Einmalhandschuhe und eine Alu-Rettungsdecke (01.07.2000).

Der Verbandkasten enthält daneben auch Wundkompressen und -schnellverbände, eine Schere, Feuchttücher, eine Erste-Hilfe-Broschüre, ein 14-teiliges Pflasterset, fünf Fixierbinden, vier Verbandpäckchen und Heftpflaster.
text  Hanno S. Ritter
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
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