Nissan, Toyota/Lexus, MG und Volkswagen kündigen Regelungen an
Viele weitere Hersteller übernehmen Umweltbonus (aktualisiert)
Zehn weitere Hersteller haben angekündigt, den durch die Regierung abrupt gestrichenen Umweltbonus aus eigener
Tasche zu übernehmen. Die Zeiträume sind dabei höchst unterschiedlich. Die Aktionen dienen nicht nur der reinen
Kundenfreundlichkeit, sondern auch der Vorbeugung noch größeren Ärgers.
Nach den Marken der Stellantis-Gruppe und nach Mercedes und Smart, die als erste erklärten, den Umweltbonus
zu übernehmen, sind am Montag Abend und Dienstag weitere Hersteller diesem Beispiel gefolgt. Hier eine Übersicht
in der Reihenfolge des Eingangs:
Toyota und Lexus kündigten an, die volle bisherige Prämie (Hersteller und Bundesanteil) an alle bisherigen
Käufer zu verrechnen ebenso wie an jene, die noch bis Jahresende ein Auto aus dem Bestand kaufen. Dies gelte
auch bei Zulassung im Jahr 2024.
Nissan wird die Finanzierungslücke ebenfalls übernehmen. Die Regelung gilt jedoch nur für alle bis einschließlich
17. Dezember 2023 bestellten und ab dem 18. Dezember 2023 erstzugelassenen Fahrzeuge
der Typen Ariya, Leaf und Townstar EV Kombi. Bei Zulassung in diesem Jahr verrechnet Nissan den Umweltbonus nach
den bisherigen Richtlinien, bei 2024er-Zulassung die ursprünglich geplante, reduzierte Umweltprämie.
MG Motor übernimmt für Zulassungen bis 15. Januar 2024 die volle Förderung von Hersteller- und Bundes-Anteil,
danach die reduzierten Sätze.
Volkswagen kündigte an, den wegfallenden Bundesanteil für alle förderfähigen ID.-Modelle, die zum 15. Dezember
2023 bestellt wurden, aber noch nicht übernommen und zugelassen sind, zu kompensieren. Bei Zulassung im Jahr 2024 zahlt
auch Volkswagen den ursprünglich geplanten reduzierten Satz, allerdings nur bis Ende März 2024.
Hyundai wird ebenfalls den gestrichenen staatlichen Anteil von bis zu 4.500 Euro am Umweltbonus für Privatkunden übernehmen, und zwar
für Kunden, die ihr Fahrzeug (Kona alt und neu sowie Ioniq 5 und Ioniq 6) bis zum 16.12.2023 bestellt hatten. Bei Zulassung im
ersten Quartal 2024 übernimmt Hyundai die angekündigte, reduzierte staatliche Förderung von 3.000 Euro.
Škoda garantiert den staatlichen Anteil des Umweltbonus in kompletter Höhe, sofern das bis zum 15. Dezember 2023 bestellte
Elektrofahrzeug über ein bestätigtes Lieferdatum bis 10. Januar 2024 verfügt und bis zum 31. Dezember 2023 in Deutschland
neu zugelassen wird. Darüber hinaus wird für Enyaq und Enyaq Coupé, die bis zum 15. Dezember 2023 bestellt wurden und ein
bestätigtes Lieferdatum ab dem 11. Januar 2024 haben, ebenfalls der ursprünglich für das kommende
Jahr geplante staatliche Umweltbonus von 3.000 Euro zusätzlich zum Herstelleranteil von 1.500 Euro übernommen.
Seat kompensiert für den Cupra Born ebenfalls den staatlichen Anteil, den die Politik in Aussicht gestellt hatte. Dies gilt für alle
Bestellungen bis zum 18.12.2023 und bei Zulassung spätestens im ersten Quartal 2024.
Kia hatte den Bonus bereits für alle Bestellungen, die 2023 eingehen, garantiert. Nun haben die Koreaner diese Garantie bis zum 31.
März 2024 verlängert. Wer bis dahin einen Niro EV, EV6, EV6 GT oder e-Soul kauft, erhält eine Förderung in voller Höhe; ausschlaggebend
ist dabei allein das Kaufdatum, nicht der Zulassungstermin. Allerdings gilt dies nur für Bestandsfahrzeuge.
Mazda garantiert für alle bis zum 17. Dezember 2023 abgeschlossene Kauf- und Leasingverträge den wegfallenden Umweltbonus, wenn das Elektrofahrzeug
bis zum 31. März 2024 neu zugelassen wird.
Tesla behält den Herstelleranteil in Höhe von 2.250 € für das Model 3 und das Model Y bei. Für wie lange, ist unklar. Darüber
hinaus gleicht Tesla den entfallenen staatlichen Anteil für alle neuen Bestellungen aus, die bis Ende 2023 ausgeliefert werden.
Da der Hersteller keine Pressearbeit betreibt, stammt diese Information nicht aus einer entsprechenden Quelle, sondern aus einem
Newsletter.
Weitere Hersteller haben ähnliche Maßnahmen bereits gegenüber dem Handel mitgeteilt, aber nicht offiziell kommuniziert.
Allgemeine Regelungen
Alle genannten Programme beschränken sich auf Privatkunden und auf Fahrzeuge, die grundsätzlich nach den ausgelaufenen Bedingungen
förderfähig waren. Da bei der Politik nie letztlich Gewissheit besteht, haben einzelne Hersteller auch betont, dass die
Kostenübernahme natürlich nur gelte, wenn das Förder-Aus tatsächlich bestehen bleibe. Die Kostenübernahme erfolgt teilweise zusammen
mit dem Handel.
Kostenübernahme nicht nur aus Nettigkeit
Die Autobauer haben dabei nicht nur aus reiner Kundenfreundlichkeit so entschieden, sondern auch, um einerseits wettbewerbsfähig
zu bleiben und andererseits eine Flut von Beschwerden und vor allem Stornierungen seitens der Kunden zu vermeiden.
Solche Stornierungen sind bei einem Online-Kaufabschluss im Form eines Widerrufs bis 14 Tage nach Übernahme möglich.
Ob auch sonst eine Stornierung (Rücktritt vom Kaufvertrag) oder eine Kaufpreis-Minderung in Höhe des wegfallenden
Bonus durchgesetzt werden kann, hängt vom Einzelfall ab. "Entsprechende Klagen sind möglich, wenn die Auszahlung
des Umweltbonus während des Kaufprozesses aktiv beworben und die Kaufentscheidung unter anderem deshalb getroffen
wurde", sagt Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei sich bereits im Zuge des Dieselskandals
zigtausendfach mit der Autobranche angelegt hatte.