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Crash nach Auto-Tausch - Versicherung zahlt keinen Pfennig!
Die Autos zu tauschen ist - insbesondere unter Ehepaaren - nichts Ungewöhnliches.
Meistens gibt es dafür einen ganz praktischen Grund: Ein Wagen steht noch draußen
in der Einfahrt, und man will den anderen für eine kurze Fahrt nicht extra aus der
Garage holen. Oft ist der Tausch aber auch ein Trick, mit dem gewiefte Verkehrssünder
den Nachweis von Geschwindigkeitsüberschreitungen erschweren wollen.
Doch wer besonders schlau sein will, der kann mitunter plötzlich sehr dumm dastehen.
Diese Erfahrung musste ein bayerisches Ehepaar in einem vom Anwalt-Suchservice
(Service-Rufnummer 01805-254555) mitgeteilten Fall machen. Mann und Frau hatten
ihre Wagen getauscht und fuhren in kurzem Abstand hintereinander her. An einer
Einmündung musste die vorausfahrende Ehefrau anhalten. Ihr Gatte, der mit seinen
Gedanken gerade in interessanteren Gefilden als auf der Straße weilte, bemerkte
das Bremsen der Angetrauten zu spät und fuhr mit dem Wagen seiner besseren Hälfte
auf den eigenen Pkw auf. Zu dem Ärger über das dumme Missgeschick kam für die beiden Pechvögel
noch der Verdruss über die Haftpflichtversicherung des Mannes, die sich weigerte, für die
Reparatur seines Wagens aufzukommen.
Die Sache beschäftigte daraufhin das Landgericht München (Urteil vom 19.08.1999; - 19 S 6799/99 -),
das zugunsten der Versicherung entschied. Der Ehemann, so die Richter, habe durch das Auffahren auf
seinen Pkw einen Eigenschaden verursacht. In diesem Fall müsse seine Versicherung nicht zahlen. Diese
habe auch nicht für eine Unfallverursachung durch den Fahrzeugführer, also die Ehefrau, aufzukommen.
Zwar müsse die Haftpflichtversicherung auch dann zahlen, wenn nicht der Halter,
sondern der Fahrer eines Pkws einen Unfall verursache. Die Frau treffe im konkreten
Fall aber keinerlei Schuld an dem Unfall. Der Mann habe diesen ganz allein verursacht.
Fazit: Der unkonzentrierte Verkehrsteilnehmer blieb auf seinem Schaden sitzen.
text Hanno S. Ritter
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