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Vorfahrtsünder contra Schnellfahrer
Verkehrsrowdys unter sich: Wer haftet bei Crash?
Wer die Vorfahrt missachtet, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit
überschreitet, auch. Was aber, wenn zwei Autofahrer in einen Unfall verwickelt sind, von denen einer zu schnell
gefahren ist und der andere die Vorfahrt nicht beachtet hat? So geschehen in einem vom Anwalt-Suchservice
(Service-Rufnummer 0180-5-254555, DM 0,24/Min. Im Festnetz der DTAG) berichteten Fall.
Ein Pkw-Fahrer wollte eine Kreuzung überqueren. Auf der anderen - vorfahrtberechtigten - Straße näherte sich ein Lkw,
der mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr. Es kam zum Zusammenstoß. Über den Ersatz der hierbei entstandenen Schäden
stritten die Unfallbeteiligten vor dem Kammergericht Berlin. Der Fahrer des Personenkraftwagens vertrat die Ansicht,
er müsse nicht allein für den Unfall aufkommen. Auch wenn er die Vorfahrt nicht beachtet habe, treffe den
Brummifahrer eine Mitschuld. Schließlich sei dieser 62 km/h gefahren, obwohl nur 50 erlaubt gewesen seien.
Das Gericht entschied anders (Urteil vom 17.01.2000, - 12 U 6678/98 -). Vorfahrtberechtigte dürften grundsätzlich
darauf vertrauen, dasss Wartepflichtige anhielten, um sie passieren zu lassen. Eine Mithaftung des Bevorrechtigten
wegen überhöhter Geschwindigkeit käme nur dann in Betracht, wenn der Unfall bei Einhaltung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit vermieden worden wäre. Dafür gebe es im konkreten Fall aber keine Anhaltspunkte. Auch wenn
der Lastwagenfahrer nur 50 km/h schnell gewesen wäre, hätte er den Zusammenstoß mit dem plötzlich aus der Seitenstraße
auftauchenden Pkw nicht verhindern können. Der Wartepflichtige habe daher allein für den Schaden aufzukommen.
text Hanno S. Ritter
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