Lesezeit: ~ 1 Minute
Gericht nimmt grob fahrlässiges Verhalten an
Auch Elfjährige muss aufpassen
Wenn ein elfjähriges Kind in einem Auto unachtsam die Beifahrertür aufreißt und dabei ein vorbeifahrendes Auto
beschädigt, muss die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen.
Der ADAC berichtet in seiner Rechtszeitschrift DAR (Deutsches Autorecht 2000, Seite 273) über ein Urteil,
das vom Landgericht Mainz (Urteil vom 16.11.1999; - 6 S 15/98 -) gefällt wurde. Danach darf von
einem gesunden elfjährigen Kind durchaus erwartet werden, dasss es sich beim Aussteigen richtig verhält und
die möglichen Folgen seiner Unachtsamkeit erkennt.
Zu dem Unfall war es gekommen, nachdem die Fahrerin eines Pkw vorschriftsmäßig auf der linken Seite einer Einbahnstraße
parkte. Als die hinten rechts sitzende Tochter zur Straße hin aussteigen wollte, verkratzte sie beim Öffnen der Tür
einen gerade vorbeifahrenden Pkw. Darin sah die Kammer ein grob fahrlässiges Verhalten. Aber auch die Mutter hat sich
nach Ansicht des Gerichts nicht richtig verhalten und ihre Aufsichtspflicht in hohem Maße vernachlässigt. Sie hätte das
Kind auf die Gefahren beim Aussteigen hinweisen und diesem behilflich sein müssen.
text Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
|
Sie befinden sich im Archiv.
Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten
Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht.
Aktuelle Auto-News finden Sie hier.
|