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Versicherungsbetrug kann teuer zu stehen kommen
Versicherung gelinkt - Schadensersatz verspielt
Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, und doch versucht so mancher Geschädigte im Versicherungsfall ein
bisschen mehr herauszuschlagen, als ihm eigentlich zusteht. So geschehen in einem vom Anwalt-Suchservice
mitgeteilten Fall:
Für nur 32.000 Mark erwarb ein deutscher Autoliebhaber eine re-importierte Nobelkarosse aus der EG. Seine Freude über
das Schnäppchen währte jedoch nicht lang. Das edle Stück wurde ihm kurz nach dem Erwerb gestohlen. Pflichtgemäß
meldete der Geschädigte den schmerzlichen Verlust seiner Versicherung. Als er allerdings den Kaufpreis des Fahrzeugs
beziffern sollte, hatte die Ehrlichkeit ein Ende: Er benannte den höheren Listenpreis des Pkw in Höhe von 40.500
Mark.
Im nachfolgenden Prozess kam die Wahrheit ans Licht. Pech für den unehrlichen Versicherten: Das Oberlandesgericht
Hamm entschied in dem vom Anwalt-Suchservice mitgeteilten Fall (- 6 U 166/98 -), dass die Versicherung
vollständig leistungsfrei werde, also gar nicht zahlen müsse. Der Geschädigte habe durch die präzise Angabe von
40.500 Mark als angeblichen Kaufpreis den Anschein einer konkreten Erinnerung erweckt, befanden die Richter. Er habe
versucht, den günstigen Kaufpreis zu verschweigen, um nach dem deutschen Listenpreis entschädigt zu werden.
Das OLG Hamm kam im Urteil zu dem Schluss, dasss unrichtige Angaben zum Kaufpreis generell geeignet seien, die Interessen
des Versicherers ernsthaft zu gefährden. Dies führe zu dessen Leistungsfreiheit, unabhängig davon, ob die Interessen
tatsächlich beeinträchtigt wurden oder nicht.
Quelle: Anwalt-Suchservice, Service-Telefon 0180-5-254555 (0,24 DM/Min. im Festnetz der DTAG)
text Hanno S. Ritter
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