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Donnerstag, 28. März 2024
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Keine allgemein gültige Definition von "Lastkraftwagen" im Gesetz

Urteil: Anhänger macht noch keinen Laster

Ein Fahrzeug, das im Fahrzeugschein als "Pkw geschlossen" bezeichnet wird, bleibt auch mit Anhänger ein Pkw und wird nicht automatisch zum Lkw. Somit gelten auch nicht die Überholvorschriften für Lkw. Dies geht aus einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes (- 1 ObOWi 302/00 -) hervor, das der ADAC in seiner Rechtszeitschrift Deutsches Autorecht (DAR, S. 483, 2000) veröffentlichte.

Der Fahrer eines fünfsitzigen Mercedes Benz-Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,495 Tonnen hatte drei Lastzüge überholt, obwohl das Überholen für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, einschließlich ihrer Anhänger, verboten war (Zeichen 277). Dafür wurde er wegen fahrlässigen Überholens trotz Überholverbots vom Amtsgericht zu einer Geldbuße von 80 Mark verurteilt. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht hob das erstinstanzliche Urteil auf und sprach den Fahrer mit der Begründung frei, es gebe in der StVO keine allgemein gültige Definition für den Begriff "Lastkraftwagen". Somit wird ein Fahrzeug, das in seinen Papieren als "Pkw geschlossen" bezeichnet wird, auch nicht durch einen Anhänger zum Lkw. Der Fahrer hatte also beim Überholen nicht gegen eine Verkehrsvorschrift verstoßen.
text  Hanno S. Ritter
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