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Keine allgemein gültige Definition von "Lastkraftwagen" im Gesetz
Urteil: Anhänger macht noch keinen Laster
Ein Fahrzeug, das im Fahrzeugschein als "Pkw geschlossen" bezeichnet wird, bleibt auch mit Anhänger ein Pkw und wird
nicht automatisch zum Lkw. Somit gelten auch nicht die Überholvorschriften für Lkw. Dies geht aus einem Urteil des
Bayerischen Obersten Landesgerichtes (- 1 ObOWi 302/00 -) hervor, das der ADAC in seiner Rechtszeitschrift Deutsches
Autorecht (DAR, S. 483, 2000) veröffentlichte.
Der Fahrer eines fünfsitzigen Mercedes Benz-Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,495 Tonnen hatte drei Lastzüge
überholt, obwohl das Überholen für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, einschließlich
ihrer Anhänger, verboten war (Zeichen 277). Dafür wurde er wegen fahrlässigen Überholens trotz Überholverbots vom
Amtsgericht zu einer Geldbuße von 80 Mark verurteilt. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht hob das erstinstanzliche
Urteil auf und sprach den Fahrer mit der Begründung frei, es gebe in der StVO keine allgemein gültige Definition für den
Begriff "Lastkraftwagen". Somit wird ein Fahrzeug, das in seinen Papieren als "Pkw geschlossen" bezeichnet wird, auch
nicht durch einen Anhänger zum Lkw. Der Fahrer hatte also beim Überholen nicht gegen eine Verkehrsvorschrift verstoßen.
text Hanno S. Ritter
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