Fahrten mit dem Pkw nach Polen und Tschechien sind mittlerweile genau so unkompliziert wie Autoreisen in andere
europäische Länder. Dennoch kann es beim Grenzübertritt oder im Lande selbst zu Unannehmlichkeiten kommen beziehungsweise
können hohe Geldbußen verhängt werden, wenn man einige der in Polen und Tschechien geltenden Vorschriften nicht beachtet.
Der ADAC sagt, um welche Bestimmungen es sich handelt:
Polen
Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte oder einer an der Grenze abgeschlossenen Zusatzversicherung (Kosten
etwa 50 Mark) ist Pflicht. Wer ohne diesen Versicherungsnachweis angetroffen wird, kommt um eine hohe Geldbuße (bis zu
1.700 Mark) nicht herum. Für Polen braucht man einen Reisepass. Ein Personalausweis genügt nur dann, wenn ein von den
deutschen Grenzbehörden ausgestellter Reiseausweis als Passersatz vorgezeigt werden kann. In Deutschland zugelassene Pkw
werden in Polen sofort beschlagnahmt und mit einem Zoll belegt, wenn sie an Einheimische verliehen werden. Der Halter
(eventuell auch der Fahrer) muss zudem eine hohe Geldbusse zahlen. Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist verboten,
Fremdwährung ist bis zu einem Gesamtwert von knapp 4000 Mark erlaubt. Ein höherer Fremdbetrag
muss deklariert werden.
Tschechien
Auch hier sollte man bei Autoreisen die Grüne Karte nicht vergessen. Dieses Dokument muss vorgelegt werden,
wenn es zu einem Unfall kommt. Deutsche Urlauber müssen über eine zusätzliche private Krankenversicherung verfügen und
diese auf Verlangen nachweisen. Wer ohne Zusatzpolice angetroffen wird, hat mit willkürlich festgelegten Geldbußen zu
rechnen beziehungsweise darf erst gar nicht einreisen. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind privat Krankenversicherte,
allerdings müssen auch sie einen entsprechenden Nachweis dafür erbringen. In der Altstadt von Prag und oft auch in
anderen Innenstädten ist das Parken nur an Plätzen erlaubt, die mit einem blauen "P-Schild" gekennzeichnet sind.