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Freitag, 29. März 2024
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Verwirrende Markt- und Gesetzeslage / Mit Hersteller-Links

Xenon-Imitate: Nicht alles, was blau leuchtet, ist auch erlaubt

»Cool Blue«-Lampen von Osram zum Nachrüsten | Bild: Osram GmbH Xenonlicht - der bläuliche Schimmer weckt bei so manchem Autofahrer ein ganz besonderes Fahrgefühl: Freiheit, Schnelligkeit und vielleicht auch Stolz. Xenonscheinwerfer leuchten die Fahrbahn breiter und heller aus als herkömmliche Scheinwerfer. Angenehm für den Fahrer. Die Vorteile liegen auf der Hand: gutes Sehen und Gesehen werden. Verständlich, dasss einige Hobbybastler gern an ihren Scheinwerfern tüfteln und Glühlampen ausprobieren, die ein ebenso kühles bläuliches Licht abstrahlen. Doch Vorsicht, denn erstens können andere Autofahrer durch Xenon-Imitationen schnell geblendet werden und zweitens ist nicht alles, was auf dem Markt angeboten wird, auch erlaubt.

Als Faustregel gilt, so der TÜV Süddeutschland: Alle erlaubten Glühlampen haben ein EG/ECE-Prüfzeichen. Das ist allerdings nicht die einzige Voraussetzung. Das Licht muss weiß sein, es werden nur geringe Abweichungen toleriert (z.B. der leicht bläuliche Schimmer, den man ja möchte). Außerdem muss das Abblendlicht ein deutliche Hell-Dunkel-Grenze aufweisen.

Die für manchen Privatkunden verwirrende Situation: Es gibt also Glühlampen mit Prüfzeichen, die nach StVZO nicht erlaubt sind. Zum Beispiel sind Glühlampen auf dem Markt, bei denen der Glaskolben stark blau eingefärbt ist oder eine blaue oder andersfarbige Kappe über den Glaskolben gestülpt ist - der Schein trügt. Deshalb auf Nummer sicher gehen und lieber vor dem Kauf beim Händler oder in der Werkstätte nachfragen.
text  Hanno S. Ritter
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