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Donnerstag, 28. März 2024
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Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen angehoben

Neue Verkehrsvorschriften in Ungarn

© Blueflash
In Ungarn sind jetzt neue Verkehrsbestimmungen in Kraft getreten. Nach Mitteilung des ADAC gelten unter anderem folgende bedeutende Neuerungen:
  • Auf Autobahnen dürfen Fahrer von Kraftfahrzeugen bis zu 2,5 t Gesamtgewicht ab sofort bis zu 130 km/h schnell sein. Bisher waren maximal 120 km/h erlaubt. Auf Schnellstraßen wurde das Tempolimit von 100 auf 110 km/h heraufgesetzt, auf den übrigen Außerorts-Straßen von 80 auf 90 km/h. Die neuen Tempo-Bestimmungen gelten auch für Motorradfahrer. Innerhalb von Ortschaften muss man sich weiterhin an die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h halten. Für Pkw mit Anhängern bleibt es auf Autobahnen bei der Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, auf den übrigen Freilandstraßen von 70 km/h.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften brauchen Pkw-Fahrer künftig bei guten Sichtverhältnissen tagsüber nur noch das Standlicht einschalten. Bisher war auch für Kraftfahrer Abblendlicht zwingend vorgeschrieben. Motorradfahrer müssen weiterhin mit Abblendlicht fahren.
  • Gehbehinderte Personen dürfen jetzt kostenlos auf gebührenpflichtigen Stellplätzen parken. Der Behindertenausweis muss gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe angebracht sein.
  • Wenn das Fahrzeug im Parkverbot steht, kann es mit Parkkrallen an der Weiterfahrt gehindert werden.
  • Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr kann auf das Blinker-Setzen verzichtet werden. Beim Verlassen des Kreisverkehrs jedoch muss geblinkt werden.
Erst mit Beginn des nächsten Winters wird eine weitere Neuregelung für Autofahrer interessant. Bei winterlichen Straßenverhältnissen kann künftig Reisenden, die keine Schneeketten mit sich führen, an der Grenze die Einreise verweigert werden. Bei aufgezogenen Schneeketten darf nicht schneller als mit Tempo 50 gefahren werden.
text  Hanno S. Ritter
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