|
|
EU-Führerschein:
|
© BMVBW
|
Im Ausland nicht zwingend notwendig
|
|
Die alten deutschen Führerscheine haben im Ausland nach wie vor ihre Gültigkeit. In der Vergangenheit
- Autokiste berichtete bereits - wurden deutsche Autourlauber gelegentlich beanstandet, wenn sie bei einer
Polizeikontrolle ihren grauen oder rosafarbenen Führerschein vorzeigten. Jetzt zu Beginn der neuen Saison gab
es wieder Ärger: Die niederländische Polizei verlangte von Altführerschein-Inhabern eine Geldkaution und drohte
mit der Sicherstellung des Fahrzeuges.
Der ADAC weist darauf hin, dasss nach der EU-Richtlinie 91/439 EWG alle bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung
gültigen Fahrerlaubnisse auch im Ausland weiter anerkannt werden müssen. Die Europäische Union hat dies mit
Entscheidung vom 21. März 2000 (Amtsblatt der EG L 91/2000, S. 1 ff.) ausdrücklich bestätigt.
Bei Beanstandungen sollte man stets auf die genannten Rechtsgrundlagen verweisen. Eine Kopie der entscheidenden
Kommissionsbestimmung gibt es bei den Geschäftsstellen des Automobil-Clubs oder (für Mitglieder)
auf der ADAC-Website. Wird die EU-Richtlinie ignoriert, bleibt einem wohl nichts anderes übrig,
als das verlangte Bußgeld unter Vorbehalt zu zahlen. Mit Hilfe eines ausländischen Anwalts kann man jedoch die
Rückzahlung der ungerechtfertigten Buße verlangen. Eine Liste deutschsprachiger Anwälte gibt es
ebenfalls beim ADAC. Sinnvoll wäre in diesem Zusammenhang eine entsprechende Rechtsschutzversicherung, welche
die Kosten des ausländischen Anwalts übernimmt.
Auch wenn der "graue Lappen" mit einem alten Foto versehen ist, muss sich der Besitzer der Fahrerlaubnis kein
neues EU-Dokument besorgen. Beim Führerschein handelt es sich um kein Identitätspapier, sondern um ein Dokument,
welches das Bestehen der Fahrerlaubnis amtlich bestätigt. Hat die Polizei eines EU-Landes Zweifel an der
Identität des Führerschein-Inhabers, dann sollte dieser seinen Personalausweis vorzeigen.
Probleme können Auslandsreisende von vorneherein vermeiden, wenn sie einen EU-Führerschein haben. Das neue
Dokument, auf dessen Ausstellung man eine bis sechs Wochen warten muss, kostet 47 Mark.