Die Europäische Kommission hat heute einen Bericht über die Auswirkungen der Anwendung von
Geschwindigkeitsbegrenzern in schweren Nutzfahrzeugen angenommen. Im Jahre 1992 hatte die EU beschlossen,
Geschwindigkeitsbegrenzer in allen ab 1988 zugelassenen Lastkraftwagen über 12 Tonnen und Bussen über 10 Tonnen
verbindlich vorzuschreiben. Bei Lastkraftwagen wird die Höchstgeschwindigkeit auf 90 km/h und bei Bussen auf 100
km/h begrenzt.
Auf der Grundlage der Ergebnisse des jetzt vorgelegten Berichts strebt die Kommission an, die Anwendung dieser
Einrichtungen in allen Lastkraftwagen und Bussen, und zwar einschließlich Lieferwagen ab 3,5 Tonnen zulässigem
Gesamtgewicht und Minibussen, verbindlich vorzuschreiben.
Die für Energie und Verkehr zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Loyola de Palacio, erklärte hierzu: "Die
Verringerung der Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrzeuge führt zu weniger Unfällen, und wenn es trotzdem zu
Unfällen kommt, sind diese weniger schwer. Niedrigere Geschwindigkeiten bedeuten auch geringeren
Kraftstoffverbrauch, geringeren Verschleiß der Motoren, Bremsen und Reifen sowie verminderte Emissionen, was
weniger Umweltschäden zur Folge hat."
Die Nettoeinsparung durch den Einbau dieser Einrichtungen allein in große Lieferwagen wird auf 3 Milliarden Euro
geschätzt. Dabei werden die Einbaukosten sowie die Vorteile aufgrund der niedrigeren Emissionen,
Lärmbelastungen, Kraftstoffkosten und Reifenabnutzung berücksichtigt.
Außerdem würden durch Geschwindigkeitsbegrenzer gleiche Bedingungen für die Güterverkehrsunternehmen geschaffen,
die sich nicht mehr gezwungen sehen, die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überschreiten, um Marktvorteile zu
erringen.
Die Kommission beeilte sich, hinzuzufügen, dasss nicht geplant sei, den Geltungsbereich der Richtlinie zu erweitern und
Geschwindigkeitsbegrenzer auch für Personenkraftwagen verbindlich vorzuschreiben.