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Mittwoch, 24. April 2024
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Gericht: Beide Parteien haften für den Schaden

Bei Dunkelheit betrunkene Fußgängerin am Straßenrand angefahren

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Nachtfahrten fordern vom Autofahrer eine besonders hohe Aufmerksamkeit. Wenn plötzlich aus der Dunkelheit Hindernisse auf der Fahrbahn auftauchen, muss er gute Reaktionen zeigen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Ein Mann, der mit seinem Pkw nach Mitternacht auf nasser Straße unterwegs war, erkannte eine stark alkoholisierte Passantin zu spät, die entlang der Fahrbahn lief und plötzlich im Licht der Scheinwerfer auftauchte. Der Autofahrer stieg auf die Bremse, jedoch vergeblich. Er fuhr die Frau an, die schwerste Wirbel- und Beinfrakturen erlitt.

Vor Gericht verlangte die Verletzte später Schadenersatz und Schmerzensgeld. Ihre Klage hatte allerdings nur zum Teil Erfolg (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.03.2000, - 9 U 154/99 -), wie der Anwalt-Suchservice mitteilt:

Ein Autofahrer, so die Richter, müsse jederzeit mit plötzlichen Hindernissen, wie zum Beispiel dunkel gekleideten Personen, auf der Fahrbahn rechnen und seine Geschwindigkeit darauf einstellen. Fahre er jemanden an, so werde zu seinem Nachteil vermutet, dasss entweder sein Bremsweg länger als die Sichtweite war oder er nicht schnell genug reagiert habe. Könne er das Gegenteil nicht beweisen, so gehe das Gericht davon aus, dasss er die Schuld an dem Unfall trage. Demnach müsse der Autofahrer in dem zu entscheidenden Fall haften. Die verletzte Frau trage jedoch eine Mitschuld. Sie müsse sich vorwerfen lassen, dasss sie wegen ihres starken Alkoholrausches aus Versehen nicht den Bürgersteig, sondern die Fahrbahn für ihren Heimweg benutzt habe. 40 Prozent ihres Schadens müsse die Frau daher selbst tragen, so die Richter.
text  Hanno S. Ritter
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