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Samstag, 20. April 2024
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ARCD: Pilotprojekte laufen, teilweise flächendeckende Umsetzung geplant

Bußgeld mit Kreditkarte zahlen - vielleicht bald möglich?

Siehe Bildunterschrift
Das Bezahlen mit einer Kreditkarte ist für die Bundesbürger längst selbstverständlich geworden - im Restaurant ebenso wie im Kaufhaus oder an der Tankstelle. Jetzt wird in immer mehr Bundesländern darüber nachgedacht, diese bargeldlose Zahlungsweise auch bei der Polizei zu nutzen, wenn beispielsweise wegen eines Verkehrsverstoßes ein Verwarnungsgeld verhängt wird. Dies ergab eine Umfrage des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD), bei der sich aber herausgestellt hat, dasss Kreditkarten von den Ordnungshütern derzeit recht unterschiedlich akzeptiert werden.

Im oberbayerischen Raum etwa habe bereits 1999 ein erfolgreiches derartiges Pilotprojekt begonnen. Ein ähnlicher Versuch werde in diesen Tagen in Baden-Württemberg auf dem badischen Abschnitt der A5 und im Gebiet von Konstanz gestartet. In Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein könnten Verkehrsbußen seit einiger Zeit ebenfalls per Kreditkarte bezahlt werden. Allerdings nur dann, wenn es sich um ausländische "Verkehrssünder" handelt, die nicht in Deutschland wohnen. Eine spätere Anwendung dieser Inkasso-Methode bei deutschen Verkehrsteilnehmern sei nach positiven Erfahrungen jedoch möglich.

Erhebliche Investitionen habe sich, so der ARCD, Nordrhein-Westfalen vorgenommen, das im Laufe des Jahres 2002 seine Polizeistreifen und -dienststellen landesweit mit rund 3.000 Kartenlesegeräten ausstatten werde. Geldbußen würden dann von den Beamten generell nicht mehr in bar, sondern nur noch per EC- oder Kreditkarte kassiert. Betroffene, die über keine Karte verfügten, bekämen ein Zahlkartenformular und müssten den Betrag auf ein Bankkonto überweisen. In NRW verspreche man sich davon eine erhebliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und eine Entlastung der Polizeibeamten.
text  Hanno S. Ritter
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