Das Bezahlen mit einer Kreditkarte ist für die
Bundesbürger längst selbstverständlich geworden - im Restaurant ebenso wie
im Kaufhaus oder an der Tankstelle. Jetzt wird in immer mehr Bundesländern
darüber nachgedacht, diese bargeldlose Zahlungsweise auch bei der Polizei zu
nutzen, wenn beispielsweise wegen eines Verkehrsverstoßes ein
Verwarnungsgeld verhängt wird. Dies ergab eine Umfrage des Auto- und
Reiseclubs Deutschland (ARCD), bei der sich aber herausgestellt hat, dasss
Kreditkarten von den Ordnungshütern derzeit recht unterschiedlich akzeptiert
werden.
Im oberbayerischen Raum etwa habe bereits 1999 ein erfolgreiches
derartiges Pilotprojekt begonnen. Ein ähnlicher Versuch werde in diesen
Tagen in Baden-Württemberg auf dem badischen Abschnitt der A5 und im Gebiet
von Konstanz gestartet. In Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und
Schleswig-Holstein könnten Verkehrsbußen seit einiger Zeit ebenfalls per
Kreditkarte bezahlt werden. Allerdings nur dann, wenn es sich um
ausländische "Verkehrssünder" handelt, die nicht in Deutschland wohnen. Eine
spätere Anwendung dieser Inkasso-Methode bei deutschen Verkehrsteilnehmern
sei nach positiven Erfahrungen jedoch möglich.
Erhebliche Investitionen habe
sich, so der ARCD, Nordrhein-Westfalen vorgenommen, das im Laufe des Jahres
2002 seine Polizeistreifen und
-dienststellen landesweit mit rund 3.000 Kartenlesegeräten ausstatten werde.
Geldbußen würden dann von den Beamten generell nicht mehr in bar, sondern
nur noch per EC- oder Kreditkarte kassiert. Betroffene, die über keine Karte
verfügten, bekämen ein Zahlkartenformular und müssten den Betrag auf ein
Bankkonto überweisen. In NRW verspreche man sich davon eine erhebliche
Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und eine Entlastung der Polizeibeamten.