Autofahrer, die es besonders eilig haben, bedienen
sich nach Beobachtungen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) mitunter eines
Tricks, um an ampelgesteuerten Kreuzungen die Nase vorn zu haben: Wenn sie
links abbiegen wollen, reihen sie sich nicht in die entsprechende Fahrspur
ein, weil diese durch ein Rotsignal gesperrt ist. Stattdessen fahren sie
zunächst bei Grün auf einer durch Pfeile gekennzeichneten Geradeaus-Spur
weiter, um dann in der Kreuzung nach links zu schwenken und so als erster
vor der Kolonne der wartenden Linksabbieger fahren zu können.
Diese scheinbar clevere Methode kann allerdings teuer zu stehen kommen, warnt der
ARCD. Er verweist dabei auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten
Landesberichts
(- 1 ObOWi 257/2000 -). Danach machen sich motorisierte
Verkehrsteilnehmer, die diesen Abbiegetrick nutzen, nicht nur einer
Zuwiderhandlung durch Nichteinhalten der durch Pfeil-Markierungen
vorgeschriebenen Fahrtrichtung schuldig, was nur 20 Mark kosten würde.
Vielmehr handle es sich um einen eindeutigen Rotlichtverstoß, der mit einer
Geldbuße von 100 Mark und drei Punkten in Flensburg geahndet werden müsse.
Das Umfahren des Linksabbieger-Haltsignals, so der ARCD, könne aber noch
drastischer geahndet werden: Falls ein Richter es als "qualifizierten
Rotlichtverstoß" (länger als eine Sekunde Rot) werte, werde neben einer
Geldstrafe von 250 Mark ein einmonatiges Fahrverbot fällig.