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Freitag, 26. April 2024
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Gericht: Verkehrssicherheit geht vor Aufklärungsinteresse

Nach Autobahn-Unfall: Fahrzeuge von linker Spur entfernen

Siehe Bildunterschrift
Nach Kollisionen auf Autobahnen sichern die Beteiligten zwar meistens die Unfallstelle ab, lassen ihre Fahrzeuge aber nicht selten dort stehen, wo sie liegengeblieben sind. Dadurch soll, entsprechend der Straßenverkehrsordnung, der Polizei die ordnungsgemäße Aufnahme des Unfalls ermöglicht werden. Das könne aber gerade auf mehrspurigen Schnellstraßen oder Autobahnen fatale Folgen haben, warnt der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD): Auf der Überholspur nachfolgende Autofahrer erkennen möglicherweise die Situation zu spät und krachen dann in ein liegengebliebenes Unfall-Fahrzeug.

Das OLG Zweibrücken hat in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss festgestellt, dasss nach einem Autobahn-Unfall auf der Überholfahrbahn stehende Kraftfahrzeuge sofort entfernt und auf dem Standstreifen, notfalls auch auf dem Mittelstreifen, abgestellt werden müssen (- 1 Ws 83/01 -). Es genüge nicht, zunächst lediglich die Unfallstelle abzusichern und dann zu warten, bis die Polizei zur Aufnahme des Verkehrsunfalls eintrifft. Die Sicherheit der Allgemeinheit sei in solchen Verkehrslagen wichtiger als das Interesse des Geschädigten an einer detaillierten Aufklärung des Unfallhergangs, stellten die Richter fest.
text  Hanno S. Ritter
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