Nach Kollisionen auf Autobahnen sichern die
Beteiligten zwar meistens die Unfallstelle ab, lassen ihre Fahrzeuge aber
nicht selten dort stehen, wo sie liegengeblieben sind. Dadurch soll,
entsprechend der Straßenverkehrsordnung, der Polizei die ordnungsgemäße
Aufnahme des Unfalls ermöglicht werden. Das könne aber gerade auf
mehrspurigen Schnellstraßen oder Autobahnen fatale Folgen haben, warnt der
Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD): Auf der Überholspur nachfolgende Autofahrer
erkennen möglicherweise die Situation zu spät und krachen dann in ein
liegengebliebenes Unfall-Fahrzeug.
Das OLG Zweibrücken hat in einem jetzt
bekannt gewordenen Beschluss festgestellt, dasss nach einem Autobahn-Unfall
auf der Überholfahrbahn stehende Kraftfahrzeuge sofort entfernt und auf dem
Standstreifen, notfalls auch auf dem Mittelstreifen, abgestellt werden
müssen
(- 1 Ws 83/01 -). Es genüge nicht, zunächst
lediglich die Unfallstelle abzusichern und dann zu warten, bis die Polizei
zur Aufnahme des Verkehrsunfalls eintrifft. Die Sicherheit der Allgemeinheit
sei in solchen Verkehrslagen wichtiger als das Interesse des Geschädigten an
einer detaillierten Aufklärung des Unfallhergangs, stellten die Richter fest.