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Freitag, 29. März 2024
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Sind die Tiere in einem Gehege, muss der Tierhalter nicht haften

Ziegen auf dem Autodach: Kein Schadenersatz für Kratzspuren

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Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind, und entsprechend wird es gehegt und gepflegt. Wehe dem, der dem metallenen Schmuckstück auch nur den kleinsten Kratzer beibringt. Ist der Übeltäter dem Autobesitzer bekannt, verwandelt sich häufig selbst ein braver Staatsbürger in einen wahren Racheengel. Der Anwalt-Suchservice berichtet von einem bizarren Fall, der das Landgericht Köln beschäftigte:

Ein Mann parkte sein Auto in der Nähe eines Bauernhofs. Der Landwirt hielt unter anderem einige Ziegen. Als der Autobesitzer Stunden später zu seinem Fahrzeug zurückkam, waren Schleif- und Kratzspuren an der Motorhaube, den Kotflügeln, Türen und Scheinwerfern entstanden. Erbost stellte er den Bauern zur Rede. Er war der Meinung, die Ziegen müssten ausgebrochen und auf seinen Pkw geklettert sein. Er verlangte Ersatz der Reparaturkosten, rund 2.000 Euro. Doch der Bauer winkte locker ab. Die Ziegen befänden sich in einem umzäunten Gehege und pflegten nicht auf Autos zu steigen. Der Mann wollte sich so nicht abspeisen lassen und zog wutentbrannt vor Gericht.

Das Landgericht Köln (Urteil vom 18.07.2001, - 9 S 312/00 -) verhandelte den Fall. Niemand hatte die Ziegen auf dem Autodach herumspazieren sehen. Ein Sachverständiger führte aber aus, dass gerade Ziegen besonders erfindungsreich seien, wenn es darum gehe, außerhalb des Geheges befindliche interessante Gegenstände zu erreichen. Die Richter entschieden den Fall schließlich wie folgt: Es komme nicht darauf an, ob die Ziegen tatsächlich auf dem Auto herumgetollt seien. Da der Bauer für eine ausreichende Umzäunung des Ziegengeheges gesorgt habe, müsse er nicht für den Schaden an dem zerkratzten Fahrzeug aufkommen.
text  Hanno S. Ritter
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