Lesezeit: ~ 1 Minute
Bestrafungsmanöver können zu Fahrverbot und Geldstrafe führen
Langsamfahren als »Strafe« kann Nötigung sein
Es passiert in der Praxis immer wieder, dass Autofahrer, die sich durch das
Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers provoziert fühlen, diesen
"bestrafen" wollen. Beliebt ist dabei die Praxis, den Kontrahenten zunächst
zu überholen und ihn dann durch knappes Wiedereinscheren nach rechts zu
einer Vollbremsung zu zwingen. Auch machen Autofahrer in solchen
Konfliktsituationen ihrem Ärger bisweilen dadurch Luft, dass sie den Kontrahenten
zunächst überholen, um sich dann vor dessen Wagen zu setzen und das Tempo
möglichst stark zu verringern, so dass der "Gegner" über eine längere
Strecke hinterherzuckeln muss, weil er keine Möglichkeit zum Ausweichen
oder Überholen hat.
Ein solches Verhalten könne jedoch bereits eine Nötigung sein, warnt der Auto- und Reiseclub
Deutschland (ARCD) und verweist auf ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts
(- 1 St RR 57/2001 -). In ihrer Entscheidung betonten die Richter, dass der
Tatbestand der Nötigung nicht nur gegeben sei, wenn ein Kraftfahrer bei derartigen
"Strafaktionen" seinen Kontrahenten zu einer Vollbremsung zwinge. Auch ein bewusst erzwungenes
langsames Fahren über eine längere Wegstrecke stelle bereits eine Nötigung dar, die je nach
Einzelfall mit einer Geldstrafe von -zig Tagessätzen und einem Fahrverbot geahndet werden könne.
text Hanno S. Ritter
Verwandte Themen bei Autokiste
IM KONTEXT: DER BLICK INS WEB
|
Sie befinden sich im Archiv.
Meldungen und enthaltene Links können veraltet sein. Bitte beachten
Sie das obenstehende Veröffentlichungsdatum dieser Nachricht.
Aktuelle Auto-News finden Sie hier.
|