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Auch bei Saison-
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© TÜV Nord Gruppe
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kennzeichen: HU-Termin nicht vergessen!
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Wer sein Kraftfahrzeug nur einige Monate im Jahr nutzt, kann seit drei Jahren mit einem Saison-Kennzeichen
fahren. Darauf weist die TÜV Nord Straßenverkehr GmbH hin. Damit entfällt das lästige und mit Gebühren verbundene
An- und Abmelden des Fahrzeugs. Diese Regelung ist besonders interessant für Besitzer von Motorrädern,
Wohnmobilen, Campinganhängern, Oldtimern, Cabrios und Roadstern - gerade sie werden in wenigen Tagen wieder mit
Saisonkennzeichen auf den Straßen zu sehen sein.
Der Zeitraum der Zulassung wird auf dem Nummernschild eingeprägt. Die Ziffer über dem Strich kennzeichnet den
Monat des Beginns des Zulassungszeitraums, die untere Ziffer gibt das Ende an. Dabei muss es sich um mindestens
zwei, höchstens elf Monate handeln. Der Beginn ist immer der erste Tag, das Ende des Zeitraums der letzte Tag des
eingeprägten Monats.
Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf nur während des Zulassungszeitraums im öffentlichen Straßenverkehr
benutzt werden. Außerhalb des Zeitraums darf es auch nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt sein. Gleichzeitig
ist das Fahrzeug nur während des Zulassungszeitraums versichert und versteuert. Der Betrieb des Kraftfahrzeugs
mit Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraums wird mit einem Bußgeld von 50 Euro und drei Punkten im
Flensburger Zentralregister geahndet. Fahranfängern droht während der Probezeit außerdem eine Nachschulung.
Auch Kraftfahrzeuge mit Saisonkennzeichen müssen regelmäßig zur Haupt- und Abgasuntersuchung, die der TÜV und
andere zugelassene Überwachungsorganisationen vornehmen. Bei Fahrzeugen, bei denen diese Untersuchungen außerhalb
des Zulassungszeitraums fällig werden, sind diese Prüfungen im ersten Monat des nächsten Zulassungszeitraums
nachzuholen.