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Donnerstag, 25. April 2024
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Unfallansprüche statt im Ausland direkt in Deutschland geltend machen

Neu: HUK-Coburg mit Ausland-Schadenschutz-Versicherung

Siehe Bildunterschrift
Ärger meist vorprogrammiert: © ADAC
Unfall im Ausland
Die HUK-Coburg-Versicherungsgruppe erweitert ab sofort ihre Produktpalette um die Ausland-Schadenschutz-Versicherung (ASSV). Wird der Versicherungsnehmer auf einer Auslandsreise mit seinem ASSV-versicherten Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt, kann er seinen Anspruch bei der HUK-Coburg geltend machen. Es sei denn, die alleinige Schuld liegt beim ihm.

Mit diesem neuen Versicherungsprodukt sollen Autofahrer nach Unfällen im Ausland vor Schwierigkeiten und unliebsamen Überraschungen bewahrt werden, die sich aus der aktuellen Rechtslage ergeben. Danach gilt grundsätzlich: Wer im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird und einen Schaden erleidet, muss seine Ansprüche direkt bei der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen. Maßgebend für die Regulierung ist das Schadenersatzrecht des Unfallorts. Neben den praktischen Problemen bei der Korrespondenz mit einem ausländischen Versicherer kann dies auch zur Folge haben, dass die Entschädigungsleistung hinter dem deutschen Standard zurückbleibt. So ist nicht selbstverständlich, dass der ausländische Kfz-Haftpflichtversicherer z.B. Nutzungsausfall oder Rechtsanwaltskosten ersetzt. Noch mehr kann ins Gewicht fallen, dass Schmerzensgeldansprüche im Ausland häufig nur teilweise oder gar nicht erstattet werden. Und selbst wenn eindeutig fest steht, dass die gegnerische Partei der alleinige Unfallverursacher ist, drohen ein langwieriger Papierkrieg und unnötige Wartezeiten bis der Schaden bezahlt ist.

Hier setzt neue Ausland-Schadenschutz-Versicherung an. Die Bedingungen sehen vor, dass sich der geschädigte Versicherungsnehmer nach einem Unfall im Ausland mit seinen Schadenersatzforderungen an die HUK-Coburg wenden kann. Die Ausland-Schadenschutz-Versicherung stellt den geschädigten Versicherungsnehmer so, als hätte sich das Schadenereignis in Deutschland ereignet. Der Versicherungsnehmer wendet sich an die HUK und erhält dort alle Leistungen, auf die er in Deutschland Anspruch hätte, wenn der Verursacher bei uns mit den gleichen Versicherungssummen versichert wäre wie er selbst. Die HUK reguliert den Umfang des Schadens nach deutschem Recht.

Mit zum Paket gehören Service-Leistungen: So informiert das Unternehmen über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung im Ausland oder benennt einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt. Nahe stehende Personen werden auf Wunsch ebenfalls benachrichtigt.

Das Beste zum Schluss: Mit einem Preis von nur 21,50 Euro jährlich ist das Angebot angesichts der großen Risiko- und Ärgerminimierung bei einem Auslandscrash für jeden, der auch nur ab und zu ins Ausland reist, auch finanziell sehr interessant. Die ASSV kann nur zusätzlich zu einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung bei der HUK abgeschlossen werden.
text  Hanno S. Ritter
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