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Bei 1,6 Promille geht es zum "Idiotentest" / Versicherungsschutz gefährdet
Feucht-fröhliche Fahrradfahrt zu Pfingsten kann Autoführerschein kosten
Wer seinen Autoführerschein nicht riskieren will, der sollte nach einer "feucht-fröhlichen" Pfingstfeier auch
besser sein Fahrrad stehen lassen. Darauf weist der Automobilclub von Deutschland (AvD) hin.
Wer auf dem Fahrrad mit einem Blutalkoholspiegel von 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, muss nach einem Urteil
des OVG Münster (- 19 B 1629/99 -) zum sogenannten "Idiotentest". Wird dabei festgestellt, dass er
eine Gefahr für den Straßenverkehr ist, dann darf er in Zukunft keinen Kraftwagen mehr bewegen - der Führerschein
ist weg, so der AvD.
Aber auch schon "ein halbes Bier" kann den Angaben zufolge für den Fahrradfahrer erhebliche Folgen haben. Kommt es
mit dem Fahrrad zu einem Unfall, bei dem ein Blutalkoholspiegel von mehr als 0,3 Promille im Spiel ist, so wird
angenommen, dass der Unfall eine nicht unwesentliche Folge dieses Alkoholkonsums ist. Es greift § 315 c oder § 316
StGB, wonach man sich erheblich strafbar macht. Das Gesetz sieht vor, dass eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung
mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe belegt werden kann; die Trunkenheit im Verkehr mit
maximal einem Jahr oder Geldstrafe. Außerdem ist der Führerschein mindestens sechs Monate weg.
Außerdem riskieren Fahrradfahrer mit Alkohol im Blut den Schutz durch ihre private Haftpflichtversicherung. Die
AvD-Fachleute hierzu: "Bei einem Unfall, den ich als Fahrradfahrer verursache, greift normalerweise der
Schutz der Privathaftpflicht. Verursacht man als betrunkenen Fahrradfahrer einen Unfall, handelt man unter
Umständen grob fahrlässig und verliert der Versicherungsschutz. Auf allen Schäden bleibt man dann alleine sitzen."
text Hanno S. Ritter
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