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In besonderen Fällen kann das Gericht vom Fahrverbot absehen
Urteil: Doppelte Geldbuße statt Fahrverbot
Wer auf deutschen Autobahnen die vorgeschriebene Geschwindigkeit deutlich überschreitet, muss normalerweise mit einer
Geldbuße, einem Fahrverbot sowie Punkten in Flensburg rechnen. In Ausnahmefällen kann jedoch auf die Verhängung eines
Fahrverbotes verzichtet werden.
So beispielsweise in dem jetzt in der ADAC-Rechtszeitschrift DAR 2002, Seite 281, veröffentlichten Fall vor dem Amtsgericht
Göttingen (Beschluss vom 03.09.2001, - 34 OWi 344/01 -), bei dem ein zu 70 Prozent schwerbehinderter
Fahrzeugführer die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn A7 um mindestens 45 km/h überschritten hatte. An Stelle des
Fahrverbots wurde dem behinderten Fahrer lediglich eine Geldbuße von 200 Euro auferlegt. Dies entspricht dem doppelten
Regelsatz von 100 Euro. Begründet wurde dieser Beschluss vom Gericht mit der Behinderung des Mannes. Dadurch sei seine
Mobilität so stark einschränkt, dass er nur schwer auf sein Auto verzichten könne. Auch der Umstand, dass der Autofahrer
keinerlei Eintragungen im Verkehrszentralregister hatte, führte ausnahmsweise dazu, dass kein Fahrverbot ausgesprochen
wurde.
text Hanno S. Ritter
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