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Freitag, 29. März 2024
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Gericht anerkennt Schadensersatzpflicht bei Behinderung von Bauarbeiten

Urteil: Falschparker muss 2.000 Euro Schadenersatz an Bauunternehmer zahlen

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Ein Klassiker in der juristischen Ausbildung ist die Frage, ob und ggf. wann ein Auto abgeschleppt werden darf, das in einem Straßenbereich parkt, der wegen Bauarbeiten mit Halteverbots-Tafeln gekennzeichnet ist - und wer die Abschleppaktion bezahlen muss.

Doch derjenige, der den Wagen in einem solchen Bereich parkt, kann sich darüber hinaus sogar dem Bauunternehmen gegenüber schadenersatzpflichtig machen. Das meldet der Anwalt-Suchservice unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Waiblingen.

Ein Bauunternehmen war mit Belagsarbeiten an einer Ortsdurchfahrtstraße beauftragt und hatte deshalb mehrere Halteverbotstafeln dort aufgestellt. Ein Autofahrer parkte seinen Wagen dennoch in dem Bereich. Als morgens der Bautrupp erschien, konnte er seine Arbeit wegen des parkenden Fahrzeugs nicht aufnehmen. Erst nach zweieinhalb Stunden gelang es, das Auto mit Hilfe der Polizei zu entfernen. Dem Bauunternehmen entstand durch die nutzlos vertane Arbeitszeit und die Mietkosten für mehrere stillstehende Baumaschinen ein Schaden in Höhe von über 2.000 Euro. Der Bauunternehmer verklagte den Verkehrssünder auf Schadenersatz, und das Amtsgericht Waiblingen gab ihm Recht (Urteil vom 14.12.2001; - 13 C 1266/01 -).

Halteverbote dienten zwar üblicherweise dazu, den Ablauf des fließenden Verkehrs zu erleichtern. Hier habe das Verbot aber in erster Linie dafür sorgen sollen, dass das Bauunternehmen die Straßenarbeiten unbehelligt durchführen konnte. Durch das Falschparken habe der Autofahrer deshalb nicht nur gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, sondern gleichzeitig die Rechte des Bauunternehmers verletzt. Für den Schaden, der diesem dadurch entstanden sei, müsse er haften, so das Urteil.
text  Hanno S. Ritter
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