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Verwendung dieser Systeme kann zum Erlöschen der ABE führen
KBA warnt vor Nachrüstung von Gasentladungs-Lampen ohne Genehmigungszeichen
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen
Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erweckten den
Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit, und nur der aufmerksame Verbraucher entdecke unter Umständen das Fehlen des
Genehmigungszeichens, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Sie seien nicht für den Straßenverkehr zugelassen und
entsprechen nicht der StVZO.
Nachträgliche Veränderungen an "bauartgenehmigten Lichtquellen" (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten
Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) könnten zum Erlöschen
der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen.
Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung,
einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei
Fernlicht sichergestellt, auszurüsten. Dies gilt nach § 50 Abs. 10 StVZO auch bei einer nachträglichen Umrüstung.
Das Kraftfahrt-Bundesamt will Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen
beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind,
soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen
und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine
ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.
Demgegenüber richte sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach
der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.
text Hanno S. Ritter
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