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ADAC: Werkstatt muss zahlen / Haftungsquote jedoch unterschiedlich
Wer haftet bei Unfall nach unsachgemäßer Winterreifen-Montage?
Nach dem ersten Wintereinbruch können sich viele Werkstätten und Tankstellen kaum mehr vor Autofahrern retten, die die
Reifen gewechselt haben wollen. Dieser große Ansturm kann zur Folge haben, dass die Räder mit den Winterreifen nicht immer
mit der notwendigen Sorgfalt aufgezogen werden. Der ADAC hat nun zwei Rechtsentscheidungen mitgeteilt, die aufzeigen, wer
haftet, wenn sich ein Rad wegen nicht fest sitzender Schrauben löst und es zu einem Unfall kommt.
Im ersten Fall, der vom Landgericht Stuttgart (- 25 O 652/97 -, NJW-RR 1998, 960) entschieden wurde, erhielt
der Autofahrer den Unfallschaden voll ersetzt. Die Werkstatt hatte es unterlassen, den Kunden darauf aufmerksam zu machen,
dass schon nach kurzer Fahrzeit die Befestigungsschrauben nachzuziehen sind. Die Stuttgarter Richter gaben dem
Werkstattunternehmer auch deshalb die alleinige Schuld, weil bei der Montage auf die Alufelgen des Kundenfahrzeugs die
Schmutz- und Rostpartikel nicht sorgfältig genug entfernt wurden. Eine gründliche Reinigung ist vor dem Aufziehen der
Reifen auf Alufelgen stets erforderlich.
Etwas anders lag der Fall in einer Entscheidung des Amtsgerichts Trier vom 31.07.1998 (- 7 C 278/98 -,
NJW-RR 1999, 250). Auch hier versäumte es die Werkstatt, dem Kunden zu sagen, dass er nach einer bestimmten Kilometerzahl
nachschauen müsse, ob die Räder fest sitzen. Den Werkstattbetreiber trifft an dem später wegen eines gelösten Rades
entstandenen Unfalls allerdings nicht die alleinige Schuld. Auch wenn die Nachschaupflicht des Autobesitzers bei weitem
nicht so groß sei wie das Versäumnis der Werkstatt, müsse dem Kunden eine Mitschuld angelastet werden. Der Fahrer des Pkw
hatte nach etwa 50 gefahrenen Kilometern eine leichte Unwucht wahrgenommen, daraus aber nicht auf lockere Radmuttern
geschlossen. Nach Ansicht des Amtsrichters sollte auch allgemein bekannt sein, dass nach der Reifenmontage und einigen
zurückgelegten Kilometern die Radschrauben zu kontrollieren sind. Aus diesen Gründen wurde auf eine Mithaftungsquote von
30 Prozent entschieden.
text Hanno S. Ritter
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