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In Einzelfällen kann das Gericht von der Verhängung eines Fahrverbots absehen
Urteil: Job kann Führerschein retten
Wer mehr als 30 km/h innerorts oder 40 km/h außerorts zu schnell unterwegs ist, muss in der Regel mit einem Fahrverbot rechnen. Doch nicht jeder Temposünder muss sein Auto auch wirklich in der Garage stehen lassen. Wie der ADAC meldet, kann auch einmal eine Ausnahme gemacht werden. Und zwar dann, wenn keine Eintragungen im Verkehrszentralregister vorliegen und der Betroffene beruflich besonders auf sein Fahrzeug angewiesen ist.
So ersparte jetzt das Amtsgericht Wiesbaden (Urteil vom 06.08.2002, - 5611 Js 21867/02-08 -) einem Autofahrer
das Fahrverbot, weil er glaubhaft darlegen konnte, dass er als Abteilungsleiter im Rahmen seiner Tätigkeit deutschlandweit
auswärtige Termine wahrzunehmen und Großkunden vor Ort zu betreuen hat. Allerdings wird in den Fällen, in denen das Gericht
auf die Verhängung eines Fahrverbotes verzichtet, oftmals eine höhere Geldbuße festgesetzt.
text Hanno S. Ritter
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