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Freitag, 11. Oktober 2024
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ADAC: Sicht des Fahrers darf nicht beeinträchtigt sein

Grundsätze für den Weihnachtsbaum-Transport im und auf dem Auto

Für die meisten ist der Transport mit dem Auto die bequemste Möglichkeit, den Christbaum nach Hause zu schaffen. Um jedoch mit den Beförderungsbestimmungen im Straßenverkehr nicht in Konflikt zu kommen, muss die Fracht - egal, ob sie auf dem Dach des Fahrzeugs oder im Kofferraum untergebracht ist - sicher verstaut sein. Der ADAC sagt, auf was dabei geachtet werden sollte:
  • Der Baum darf weder vorne noch seitlich über das Auto hinausstehen. Ragt er mehr als einen Meter über das Autoheck hinaus, muss ein rotes Tuch am Stammende angebracht sein.
  • Den Tannenbaum auf dem Autodach mit dem Trägersystem fest verzurren, sonst kann eine Geldbusse wegen "mangelhaft gesicherter Ladung" fällig sein.
  • Weihnachtsbäume dürfen die Sicht beim Fahren nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch für im Innern des Wagens mitgeführte Christbäume.
  • Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten dürfen nicht verdeckt werden.
Autofahrer sollten diese Ratschläge auch dann beherzigen, wenn der Weg vom Christbaumhändler nach Hause nur kurz ist.

Ein im Auto installierter kleiner Baum mit bunten Lichtern mag zwar für eine vorweihnachtliche Stimmung sorgen, ist aber verboten. Gleichgültig, ob die leuchtende Weihnachtsdekoration auf dem Armaturenbrett oder auf der Hutablage angebracht ist, die Sicht des Fahrers wird durch sie unzulässig eingeschränkt. Außerdem kann nachts der Glitzer im Wageninnern den Gegenverkehr irritieren.
text  Hanno S. Ritter
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