Im Herbst muss auf den Straßen wieder verstärkt mit Wildwechsel gerechnet werden. Laufen große Tiere, wie Hirsche oder
Wildschweine, auf die Fahrbahn, kommt es nicht selten zu Unfallen mit Verletzten. Das Oberlandesgerichts Dresden hatte einen
solchen Fall zu entscheiden, von dem der Anwalt-Suchservice berichtet:
Ein Mann befuhr mit einer Geschwindigkeit von 80 bis 100 km/h eine Staatsstraße. Am Straßenrand warnten Schilder vor
Wildwechsel. Die Strecke war gerade und gut zu übersehen, es war allerdings bereits dunkel, und der Autofahrer hatte wegen
des Gegenverkehrs nur das Abblendlicht eingeschaltet.
Plötzlich lief ihm unvermittelt ein Wildschwein vor den Wagen. Der Mann konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und
kollidierte mit dem Tier. Durch den Aufprall wurde sein Wagen auf die Gegenfahrbahn geschleudert und stieß dort mit einem
entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Dessen Fahrerin wurde verletzt.
Später verklagte die Dame den Mann auf Schmerzensgeld und bekam vom OLG Dresden Recht (Urteil vom 12.12.2001,
- 12 U 2023/01 -). Zwar möge es auf der Staatsstraße üblich gewesen sein, 80 bis 100 km/h zu fahren, so die
Richter. Auch habe es sich um eine gerade und übersichtliche Strecke gehandelt. Jedoch hätte der Mann aufgrund der
Warnhinweise an der Unfallstelle mit Wildwechsel rechnen müssen. Deshalb wäre er verpflichtet gewesen, seine Geschwindigkeit
auf 60 bis 70 km/h zu reduzieren. Das Gericht verurteilte den Autofahrer zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von
1.250 Euro.