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Bis zu 100 Euro soll künftig die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kosten. Der Bundesrat befasst sich auf Antrag
des Landes Berlin in seiner Sitzung am morgigen Freitag mit dem Thema. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die
Einrichtung von Zonen mit Parkbevorrechtigung für Bewohner vor allem der Verbesserung der Attraktivität der innerstädtischen
Wohngebiete diene. Die Linderung der Parkraumnot sei ein nicht zu vernachlässigender Faktor für die Erhaltung sozialer
Strukturen und der Modernisierung der Wohngebiete. Hierdurch steige auch der wirtschaftliche Wert für die Bewohner, weil sie
durch ein verbessertes Parkraumangebot auf öffentlichen Straßen nicht teure Privatparkplätze anmieten müssen. Neben den mit
der Ausstellung von Ausweisen verbundenen Verwaltungskosten sollen die Rahmengebühren auch den wirtschaftlichen Wert für die
Bewohner erfassen. Dabei soll den örtlich unterschiedlichen Verhältnissen durch einen größeren Gebührenrahmen Rechnung
getragen werden. Der Verordnungsantrag soll im Plenum vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zur weiteren Beratung
überwiesen werden.
Der ADAC kritisierte die Pläne am Donnerstag in München als "reine Abzocke"; die "Geldgier" der öffentlichen
Hand werde immer dreister. Die Kritik betrifft in erster Linie die unsoziale Komponente dieser Maßnahme. Mit der geplanten
Gebührenerhöhung werde nicht ein einziger Parkplatz zusätzlich entstehen. Innenstadtbewohner, denen häufig keine Alternative
zum Bewohnerparkausweis bleibt, könnten der Gebührenerhöhung nicht ausweichen, so der ADAC. Gerade für sozial schwächere
Bevölkerungsschichten bedeuteten höhere Parklizenzgebühren eine empfindliche Verteuerung der Lebenshaltung und damit einen
zusätzlichen Verlust von Kaufkraft. Parkraum auf öffentlichem Verkehrsgrund dürfe aber nicht den besser Verdienenden
vorbehalten bleiben.