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Freitag, 19. April 2024
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ADAC: Zollsünder riskieren spürbare Nachzahlungen und Strafen

Urlauber aufgepasst: Reisemitbringsel nur bis 175 Euro zollfrei

Wer vom Skiurlaub aus einem Nicht-EU-Land nach Hause zurückkehrt, muss für mitgeführte Waren oder Reisemitbringsel Zoll zahlen, wenn diese mehr als 175 Euro gekostet haben. Die Höchstgrenze von 175 Euro gilt nach ADAC-Informationen jetzt auch für Heimreisende aus Polen und Tschechien, bisher lag der Freibetrag in diesen Ländern bei 125 Euro. Bei Zigaretten, Schnaps oder Kaffee gibt es Mengenbeschränkungen. Die Freimenge für Zigaretten liegt bei 200 Stück, für Schnaps bei einem Liter und für Kaffee bei 500 Gramm.

Der ADAC rät Reisenden aus Nicht-EU-Ländern, teure Reisemitbringsel und zuviel mitgeführte Waren unbedingt beim Zoll anzumelden. Reisende, die abgabepflichtige Waren nicht beim Zoll deklarieren, verstoßen gegen die Zollgesetze und werden kräftig zur Kasse gebeten. Dabei genügt es nicht, die abgabepflichtigen Ware erst dann anzumelden, wenn man danach gefragt wird. Die Einfuhrabgabe pro zuviel mitgeführter Zigarette beträgt 11 Cent, pro Liter Schnaps 6,80 Euro und pro Kilo Kaffee 3,99 Euro. Darüber hinaus haben Zollsünder mit einer zusätzlichen Strafe in Höhe der gesamten Zollkosten zu rechnen.

Weiter macht der Automobil-Club darauf aufmerksam, dass Reisende, die von einem Nicht-EU-Land in ein Land der Europäischen Union unterwegs sind, auch noch außerhalb der Grenzen auf zuviel mitgeführte Waren untersucht werden dürfen. Wer beispielsweise vom bekannten zollfreien Schweizer Skigebiet Samnaun über Österreich nach Hause zurückkehrt, kann in Österreich noch 30 Kilometer nach der Grenze kontrolliert werden.

Bei Skiurlaubern, die aus Samnaun kommen, wecken dabei insbesondere wertvolle Schmuckgegenstände, Schweizer Uhren oder Fotoapparate das Interesse der Zöllner. Für Urlauber, die schon bei der Hinfahrt teuren Schmuck oder Uhren bei sich tragen, empfiehlt es sich deshalb, diese Gegenstände bei der Einreise zu deklarieren oder betreffende Zahlungsbelege mitzuführen.
text  Hanno S. Ritter
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