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Montag, 14. Oktober 2024
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Gericht: Auf die konkreten Umstände kommt es an

Urteil: Unfall nach Bremsmanöver wegen Hasens - Vollkasko muss zahlen

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Ein Autofahrer, der auf einer Bundesstraße, auf der 100 km/h erlaubt sind, mit 80 km/h unterwegs ist, verliert seinen Vollkaskoschutz nicht, wenn er für einen Hasen bremst. Das hat das OLG Brandenburg entschieden.

Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, war ein Mann nachts bei nebeliger Witterung auf einer Bundesstraße unterwegs, als fünf bis zehn Meter vor seinem Wagen ein Hase über die Fahrbahn lief. Der Autofahrer erschrak und trat ruckartig auf die Bremse. Sein Wagen geriet dadurch auf der mit nassem Laub bedeckten Straße ins Schleudern. Er kam von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Das vollkaskoversicherte Fahrzeug erlitt Totalschaden.

Später meldete der Mann seiner Versicherung den Unfall. Diese weigerte sich jedoch, für den Schaden aufzukommen. Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt, so die Begründung. Die Assekuranz müsse daher nicht zahlen. Der Fall kam vor das OLG Brandenburg, und dieses entschied zugunsten des Autofahrers (Urteil vom 20.02.2002 - 14 U 56/01 -).

Grob fahrlässig handle, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletze und unbeachtet lasse, was jedem einleuchten müsse, so die Richter. Ein Kraftfahrer, der bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h statt der erlaubten 100 km/h eine Vollbremsung einleite, um das Überfahren eines Hasen zu vermeiden, verletze seine Sorgfaltspflicht nicht in besonders hohem Maße. Es sei zwar denkbar, dass ein Pkw hierbei infolge nassen Laubes auf der Fahrbahn ins Schleudern geraten und unkontrollierbar werden könne. Dieses Risiko sei auf gerader Strecke und bei einem ordnungsgemäß bereiften Auto aber nicht so groß, dass das Bremsmanöver als unentschuldbares Fehlverhalten gewertet werden könne. Dies wäre nur dann anzunehmen, wenn zu der Vollbremsung noch weitere Umstände, wie zum Beispiel ein riskantes Ausweichmanöver, hinzugekommen wären. Das sei hier aber nicht der Fall gewesen. Die Vollkaskoversicherung müsse daher zahlen, so das OLG.

Schlechtere Karten haben laut Anwalt-Suchservice Autofahrer, die lediglich teilkaskoversichert sind. Sie bekommen in der Regel keinen Cent, wenn sie für einen Hasen oder ein anderes kleines Tier bremsen und es dadurch zu einem Unfall kommt.
text  Hanno S. Ritter
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