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Auf Reisen benötigen |
ADAC |
Tierhalter künftig einen neuen EU- einheitlichen "Heimtierausweis" |
Ab 1. Oktober wird die neue EU-weite Regelung zur Einführung eines Heimtierausweises in vollem Umfang angewandt. Mit dem
Ausweis will die EU das Reisen mit Tieren - sowohl für die Tiere selbst als auch für ihre Halter - innerhalb der
Mitgliedsländer einfacher gestalten. Die Besitzer von Katzen, Hunden und Frettchen müssen den Ausweis bei Reisen in einen
anderen Mitgliedstaat mitführen. Er dient als Nachweis dafür, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Für die Mitnahme von Heimtieren in alle EU-Mitgliedstaaten außer Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich
(wo strengere Kriterien gelten) ist dies die einzige Bedingung. Der Ausweis, der 25 nationale Dokumente ersetzt, kann
ferner Angaben über sonstige Impfungen enthalten, einschließlich solcher, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, sowie
nähere Einzelheiten zur veterinärmedizinischen "Vorgeschichte" des Tieres. Die Tierbesitzer sollen so verreisen können,
ohne sich zuvor über die Vorschriften im Zielland informieren zu müssen.
Nach der neuen, vereinfachten Regelung ist für die Mitnahme von Katzen, Hunden und Frettchen in alle EU-Mitgliedstaaten
außer Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich eine gültige Tollwutimpfung die einzige Bedingung. Die Besitzer
brauchen nur ihren Tierarzt aufzusuchen, damit dieser ihr Heimtier impft, den Tierausweis ausstellt und mit den Impfdaten
aktualisiert. Ein von den Mitgliedstaaten in den kommenden acht Jahren einzuführender elektronischer Mikrochip
(Transponder) soll eine einfache Kennzeichnung der Tiere ermöglichen, um sicherzustellen, dass Tier und Ausweis
zusammengehören. Während der Übergangsfrist von acht Jahren ist auch eine Tätowierung zur Kennzeichnung der Tiere zulässig,
außer im Vereinigten Königreich, Malta und Irland, wo der Transponder bereits jetzt Pflicht ist. Die Mitgliedstaaten
können die Einreise von nichtgeimpften jungen Hunden und Katzen nach nationalen Bestimmungen zulassen.
Für die Mitnahme von Tieren nach Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich muss nach der Impfung eine
Titrierung von Antikörpern (ein Test, mit dem geprüft wird, ob die Impfung wirksam war) durchgeführt werden (für das
Vereinigte Königreich, Malta und Irland muss die Probenahme mindestens sechs Monate vor der Einreise, für Schweden
mindestens 120 Tage nach der Impfung erfolgen).
Der Heimtierausweis ist im Wesentlichen für die Verbringung von Heimtieren zwischen den Mitgliedstaaten der EU bestimmt. Er kann aber auch für Reisen in eines bzw. aus einem der Nachbarländer verwendet werden, die denselben Tollwutstatus wie die EU haben. Zu diesen Ländern zählen Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikanstaat.
Weitere Informationen über die neue Regelung sowie Fragen und Antworten zum Ausweis finden Sie unter
dem Link im nachfolgenden Kasten.