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Mittwoch, 24. April 2024
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Aber keine Ausnahme vom Überholverbot für Kfz ab 3,5 Tonnen

Jetzt Tempo 100 für schwere Wohnmobile

Siehe Bildunterschrift
Neuregelung: Tempo 100 ADAC
auf Autobahnen für schwere Wophnmobile
Wohnmobile, deren zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen liegt, dürfen ab 1. April 2005 schneller fahren. Für die rund 53.000 Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse in Deutschland gilt dann auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ein Tempolimit von 100 km/h.

Bisher waren als Höchstgeschwindigkeit nur 80 km/h erlaubt. Die Regelung, für die sich u.a. der ADAC stark gemacht hatte, ist zunächst befristet bis Ende 2009.

Siehe Bildunterschrift
Dank der jetzt erlaubten 100 km/h dürfen Wohnmobile künftig grundsätzlich auch Lkw überholen, deren Tempolimit 80 km/h beträgt. Der ADAC weist aber darauf hin, dass dies nicht gilt, wenn durch das Verkehrszeichen 277 ein Überholverbot für Kfz über 3,5 Tonnen ausgewiesen ist: Hiervon sind bisher nur Pkw und Busse ausgenommen, für die schweren Wohnmobile gibt es diese Regelung noch nicht, wenn es denn auch konsequent wäre.
text  Hanno S. Ritter
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